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Fahrzeuge, Technik

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern deMario
08.01.2007, 17:27 Uhr

Darf ich Roller offen fahren?

hi,

also was ich mal wissen wollte und zwar ich hab ja Motorradführerschein, jetzt ist es so das ich nicht das nötige Kleingeld habe mir ein Motorrad anzuschaffen und meien Eltern möchte ich damit nicht belasten, deshalb hab ich die Idee bekommen ob es nicht villeicht möglich wäre den Roller einfach zu tunene bzw offen zu fahren, das würde mir für den Anfang bis ich mir ein eigenes motorrad kaufen kann reichen.

Darf man des einfach so machen, ich denk net wegen Versicherung aber könnte es trozdem klappen? was muss man dafür machen lassen ?

Papiere usw.

mfg demario

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
08.01.2007, 18:36 Uhr

zu: Darf ich Roller offen fahren?

was du immer wissen willst.
nein, lohnt nicht den roller zu tunen. dann wird er mindestens zu einem klasse a1 fahrzeug(leichtkraftrad)und du musst die ganze zulassungsprozedur beim tüv und der zulassungsstelle machen.
gebrauchtes moped ist billiger

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
08.01.2007, 19:41 Uhr

zu: Darf ich Roller offen fahren?

Wenn du den Roller einfach nur entdrosselst, ist es zwar kein FoFE, wenn du die Klasse A hast, es bleibt aber ein Erlöschen der Betriebserlaubnis (50 €, 3 Pkte, A-Verstoß).

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-102-B / 3 Fehlerpunkte

Sie haben sich versehentlich rechts eingeordnet, obwohl sie nach links abbiegen möchten. Wie dürfen Sie weiterfahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-102-B

Nach links, sobald die Ampel dafür "Grün" zeigt

Geradeaus

Nach rechts

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-103-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie hinter dieser Straßenkuppe rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-103-B

Auf Ihrem Fahrstreifen kann sich ein langsam fahrendes Fahrzeug befinden

Dort kann ein Fahrzeug liegen geblieben sein

Es kann ein Fahrzeug entgegenkommen, das Ihren Fahrstreifen mitbenutzt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-109 / 3 Fehlerpunkte

In welchem Bereich vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen ist das Parken verboten?

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