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Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Katha
06.01.2007, 19:19 Uhr

Klasse M beim Internationalen Führerschein??

Hallo,

ich habe einen deutschen Klasse B-Führerschein und mir vor kurzem dazu einen Internationalen Führerschein besorgt, da ich für 3 Monate nach Indien gehen werden.

Meine Frage ist nun, ob ich mit dem Internationalen Führerschein dort auch Mopeds (deutsche Klasse M, hab ich ja durch B auch) fahren darf, denn im Internationalen Führerschein ist nur B angekreuzt.

Weiß also jemand, ob M auch International unter B fällt??

Wäre super, wenn mir jemand weiterhelfen kann!!!

Grüße,
Katha

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Warnecke
06.01.2007, 23:51 Uhr

zu: Klasse M beim Internationalen Führerschein??

Klick mal den Link an .....

Ich glaube Du machst Dir zu viel Gedanken...

http://www.urlaub.com/guide/section__TravelInterna
l/cc__ind/section.html

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Katha
08.01.2007, 18:05 Uhr

zu: Klasse M beim Internationalen Führerschein??

Warum mache ich mir zu viele Gedanken??

Auf der Seite steht zu dem Thema nur, dass man zum Autofahren einen Internationalen FS braucht. Über Mopeds (Klasse M) steht da nix.

Ach ja, ich denk nicht, dass ich dort sonderlich häufig selbst am Steuer sein werde, aber in Goa oder so würde es mich schon reizen mir mal ein Moped zu mieten... Und als Westler fällt man in Indien halt mal total auf sowohl positiv als auch negativ.

Deshalb, falls jemand weiß wie das mit dem Internationalen FS und Mopeds aussieht, wäre ich für Infos dankbar!!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
08.01.2007, 19:43 Uhr

zu: Klasse M beim Internationalen Führerschein??

Die Klasse M ist eine nationale FE-Klasse, die nur in Deutschland gilt. Ob du im Ausland Kleinkrafträder fahren darfst, hängt von den dortigen Regelungen ab. Wenn im Ausland diese Fahrzeuge FE-frei sind, oder mit B gefahren werden dürfen, dann darfst du es mit deinem B i.d.R. auch.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Warnecke
08.01.2007, 21:01 Uhr

zu: Klasse M beim Internationalen Führerschein??

Eine zeitlich begrenzte Fahrlizenz kann aber auch von den örtlichen Behörden gegen Vorlage eines gültigen Ausweises und Führerscheins ausgestellt werden.

Diesen Abschnitt habe ich mal aus dem Link kopiert....

Darum brauchst Du Dir keine so großen Gedanken machen. Die Antwort bekommst Du dort.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-138-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier zu beachten (keine Vorfahrtstraße)?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-138-B

Parken ist erlaubt, wenn zwischen einem parkenden Fahrzeug und der Mittellinie ein Fahrstreifen von mindestens 3 m bleibt

Die Mittellinie darf überfahren werden, wenn es der Gegenverkehr zulässt

Fahrzeuge dürfen die Mittellinie nicht überqueren oder über ihr fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-005-B / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-005-B

Beschleunigt weiterfahren, weil der Gegenverkehr warten muss

Weiterfahren und auf den Gehweg ausweichen

Geschwindigkeit vermindern und nötigenfalls anhalten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-105 / 3 Fehlerpunkte

Darf eine Ladung nach vorn über das Kraftfahrzeug hinausragen?

Ja, es reicht, wenn der Fahrer in seiner Sicht nach vorn nicht behindert wird

Ja, wenn die Ladung gekennzeichnet ist

Ja, wenn die Ladung oberhalb einer Höhe von 2,50 m nicht mehr als 50 cm hinausragt