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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern eth8505
02.11.2006, 20:37 Uhr

Kaputte Rückleuchte

Mir hat gestern abend jemand die farbige Abdeckung der Rückleuchte links geklaut. Die Lampen sind noch alle OK, nur halt nicht rot/gelb. Inwiefern ist das verboten bzw. was blüht mir wenn ich angehalten werde?

Weiß nicht ob das in dem Fall nen Unterschied macht, aber ich bin noch in der Probezeit.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
02.11.2006, 22:07 Uhr

zu: Kaputte Rückleuchte

Bei welchem Auto kann man denn heutzutage noch die Streuscheibe von aussen abnehmen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern eth8505
02.11.2006, 23:11 Uhr

zu: Kaputte Rückleuchte

Nein war ich nocht nicht. (Polizei)
Nein hab ich auch noch nicht. (Versicherung)

Abnehmen kann man die heutzutage wahrscheinlich nirgends mehr. Aber bei nem Renault Twingo BJ 98 kann man das leider noch.

Zum Thema Polizei ... werde ich versuchen morgen zu schaffen, heute ging nicht. Zum Thema Versicherung ... wieso soll ich das denn melden?!? Gibts da von der HP auch was???

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern eth8505
02.11.2006, 23:39 Uhr

zu: Kaputte Rückleuchte

Soooo, ich hab das ganze grad der Versicherung gemeldet und Online bei der Polizei zur Anzeige gebracht. Mal schauen was dabei rum kommt ...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lizzard
03.11.2006, 00:06 Uhr

zu: Kaputte Rückleuchte

Die Versicherung wird dich auslachen. Sone Streuscheibe liegt im Bereich der Selbstbeteiligung (ich gehe ja schwer davon aus, dass die bei dir min. 150 € beträgt).

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern eth8505
03.11.2006, 00:58 Uhr

zu: Kaputte Rückleuchte

In der Police steht auf jeden Fall nirgends was von Selbstbeteiligung drin ...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
03.11.2006, 10:04 Uhr

zu: Kaputte Rückleuchte

jede versicherung kannst du ohne sb abschliessen, musst nur die enorm hohen beiträge dann zahlen.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
03.11.2006, 11:38 Uhr

zu: Kaputte Rückleuchte

Selbst wenn hier eine Vollkasko ohne Selbstbeteiligung vorhanden sein sollte, kann man sich den Anruf bei der Versicherung sparen. In der Vollkasko gibt es (wie bei der Haftpflicht) einen Schadensfreiheitsrabatt, den man wegen der eher geringen Kosten für ein Rücklicht sicher nicht verlieren will.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lizzard
03.11.2006, 15:29 Uhr

zu: Kaputte Rückleuchte

Georg hat alles erklärt, selbst wenn keine SB zu zahlen wäre, macht's kein Sinn...

>>>Wenn doch, poste deine Versicherung und wir wechseln alle SOFORT dahin!!! <<<

1. Ne, zu spät, Stichtag ist vorbei...
2. Keine Lust auf die hohe Prämie, ich bleib bei mein 150 €...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lizzard
03.11.2006, 15:36 Uhr

zu: Kaputte Rückleuchte

Kommando zurück. Bis 30.11. bleibt noch Zeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
03.11.2006, 15:51 Uhr

zu: Kaputte Rückleuchte

Diebstahl würde die Teilkasko zahlen (Natürlich nur nach einer Anzeige bei der Polizei). Da gibts keinen Schadensfreiheitsrabatt. Und dort gibt es auch Verträge ohne Selbstbeteiligung. Wenn du aber einen Vertrag mit SB hast oder nur eine Haftplichtversicherung, dann kannste dir die Meldung natürlich sparen.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-121 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-121

Auf eine Zollstelle in 100 m Entfernung

Auf das Verbot der Einfahrt in 100 m Entfernung

Auf eine Einbahnstraße von 100 m Länge

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05.107 / 3 Fehlerpunkte

Auf welcher Seite ist eine Straßenbahn zu überholen, die in der Mitte der Fahrbahn fährt (keine Einbahnstraße)?

Links

Rechts

Links nur dann, wenn rechts andere Fahrzeuge die Fahrbahn versperren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-004 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-004

Wenn Sie bei zwei Fahrstreifen für eine Richtung auf dem linken fahren, haben Sie absoluten Vorrang

Dem Gegenverkehr Vorrang einräumen

Bei zwei Fahrstreifen für eine Richtung das Reißverschlussverfahren anwenden