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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ali-ba-ba
01.10.2006, 17:18 Uhr

Rechtsfahrgebot bei Unfall missachtet

hallo
ich hatte diese Woche einen Unfall mit meinem PKW.
In einer Kurve bin ich etwas von der Straße abgekommen, hab das Lenkrad verrissen und die Kontrolle über das Auto verloren, und bin auf die Linke Straßenseite gerutscht, und hab mich überschlagen.
Meine Geschwindigkeit war scheinbar nicht "angepasst"
Auf der linken Straßenseite hab ich einen privaten Zaun beschädigt.
Gestern war die Polizei bei mir, um mich zu belehren, dass ich gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen hab und deswegen bis zu 2 Punkte bekomme.
Ich bin in der Probezeit.
Was habe ich zu befürchten?
Ich bedanke mich schon mal im Vorraus

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern dreamer
01.10.2006, 18:04 Uhr

zu: Rechtsfahrgebot bei Unfall missachtet

hast du nur das Rechtsfahrgebot missachtet oder auch die Höchstgeschwindigkeit. Was du zu befürchten hast findest du in der Regel im Bußgeldkatalog.
Gruß Dreamer

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01.10.2006, 18:48 Uhr

zu: Rechtsfahrgebot bei Unfall missachtet

die Höchstgeschwindigkeit habe ich nicht überschritten

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
01.10.2006, 19:04 Uhr

zu: Rechtsfahrgebot bei Unfall missachtet

Rechtsfahrgebot missachtet mit Unfall macht 50 € + ca 25 € Gebühren, 2 Punkte und ist ein A-Verstoß. Daher kommt noch ein Aufbauseminar dazu und Probezeitverlängerung auf 4 Jahre.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ali-ba-ba
01.10.2006, 19:23 Uhr

zu: Rechtsfahrgebot bei Unfall missachtet

Das hast du falsch verstanden.
Ich bin rechts gefahren.
Als ich die Kontrolle über das Auto verloren haben, bin ich auf die linke Seite gekommen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Marvin Waack
01.10.2006, 20:15 Uhr

zu: Rechtsfahrgebot bei Unfall missachtet

Nimm, Dir ein Anwalt.
Ist ja logisch wenn man einen Unfall baut das man sich nicht mehr wirklich an die Verkehrsregeln halten kann.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Warnecke
01.10.2006, 20:28 Uhr

zu: Rechtsfahrgebot bei Unfall missachtet

Erst mal den Bußgeldbescheid abwarten...
Persönlich Einspruch einlegen und dann Anwalt aufsuchen....

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern diezge
02.10.2006, 02:49 Uhr

zu: Rechtsfahrgebot bei Unfall missachtet

Für mich ist der Fall eigentlich klar:

»In einer Kurve bin ich etwas von der Straße abgekommen, hab das Lenkrad verrissen und die Kontrolle über das Auto verloren,«

spricht für nicht angepaßte Geschwindigkeit.

»und bin auf die Linke Straßenseite gerutscht,«

Kommt drauf an, ob es eine Links- oder Rechtskurve war.
Wenn Du in der Rechtskurve in Gras gefahren bist, geschah das auf Grund der nicht angepaßten Geschwindigkeit.
Wenn Du in der Linkskurve auf die Gegenfahrbahn gefahren bist, geschah das auch auf Grund der nicht angepaßten Geschwindigkeit und zusätzlich hast Du das Rechtsfahrgebot gebrochen.

»und hab mich überschlagen.«

Spricht auch für nicht angepaßte Geschwindigkeit.


Gruß,

diezge

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern trexer
02.10.2006, 17:50 Uhr

zu: Rechtsfahrgebot bei Unfall missachtet

also ich kann mir ohne weiters vorstellen wie man nach rechts von der fahrbahn abkommt ohne zu schnell zu sein. dann fahren die rechten reifen an der Straßenrandkante (wenn diese z.B unbefestigt ist). Der ungeübte Fahre wird heftig gegenlenken und irgendwann sind die Reifen wieder auf der Fahrbahn und das Auto steuert durch den starken Lenkradeinschlag auf die andere Straßenseite in den Graben....
Mir auch schon passiert nur das ich das Auto auf der Gegenfahr hab fangen können und kein Gegenverkehr war.
Und das alles nur wegen zu schlecht befestigten Straßen am Fahrbahnrand!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
02.10.2006, 18:03 Uhr

zu: Rechtsfahrgebot bei Unfall missachtet

also bist du erstens für die situation (oder dein können) zu schnell gewesen und zweitens steht nirgends geschrieben das man über die strassenrandkante fahren soll, also doch abweichung wegen: siehe oben.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern trexer
02.10.2006, 21:46 Uhr

zu: Rechtsfahrgebot bei Unfall missachtet

Breite des Farzeugs unterschätz?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ute
25.07.2007, 21:40 Uhr

zu: Rechtsfahrgebot bei Unfall missachtet

@ali-ba-ba
Ich hoffe, daß bei deinem Unfall NUR das Fahrzeug einen Schaden erlitt und Du gesund Deine 2 Punkte und weitere Strafen in Kauf nimmst. Um den kaputten Zaun wirst Du Dich aber kümmern müssen. Finanzieller Schaden ist ersetzbar, körperlicher nur schwer.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ali-ba-ba
03.10.2006, 16:12 Uhr

zu: Rechtsfahrgebot bei Unfall missachtet

@ Ute
Danke für dein Mitgefühl.
Ich hatte nur leichte Verletzungen.
Der Zaun wurde schon repariert

@ Kahleberger
Beim Unfall war die Polizei schon da, ich stand aber unter Schock, und sie haben nur meine Personalen aufgenommen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ali-ba-ba
09.11.2006, 14:16 Uhr

zu: Rechtsfahrgebot bei Unfall missachtet

heute hab ich den bußgeldbescheid bekommen.
Meiner Meinung haben die Polizisten immer noch nicht verstanden dass ich AUFGRUND des Unfalls links gefahren bin, und dass das nicht die Unfallursache ist.
Was sollte ich unternehmen?
Akteneinsicht?Einspruch?
Ich habe nach jetztigem Stand 2 Punkte bekommen.
Was habe ich zu erwarten?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Warnecke
09.11.2006, 23:31 Uhr

zu: Rechtsfahrgebot bei Unfall missachtet

Was Du zu erwarten hast, ist doch schon geschrieben worden !
Wenn es nicht so gewesen ist, beauftrage einen Anwalt. Rechtsberatung ist hier nicht möglich...

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