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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
24.07.2006, 21:44 Uhr

zu: Fahren ohne Zulassung zum TÜV

Die Kurzzeitkennzeichen dürfen selbstverständlich nicht abgelaufen sein, auch dann nicht, wenn du eine gültige Haftpflichtversicherung hast. Du wirst also um einen kurzen Besuch auf der Zulassungsstelle nicht herum kommen.

§ 28 Abs. 2 u. 4 StVZO.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Kami
13.09.2006, 08:56 Uhr

zu: Fahren ohne Zulassung zum TÜV

130EUR????

Versicherung 48EUR, die Schilder vielleicht 15EUR und 10,50 auf der Zula, das sind nur knapp 75EUR... hab ich fuer meinen alten Jupiter fuer die Kurzzeitkennzeichen gezahlt...

Alternativ haettest du dir vorab Kennzeichen zuweisen lassen (Im Strassenverkehrsamt) und haettest dann mit diesen ungestempelten Kennzeichen die Fahrt zum TUEV durchfuehren koennen.

Hilft dir zwar nix mehr aber vielleicht liessts ja mal jemand der das gleiche Problem hat....

Gruss

Kami

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-101 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen bei "Grün" nach links abbiegen, links neben Ihnen will eine Straßenbahn geradeaus weiterfahren. Was ist richtig?

Gegenseitige Verständigung, weil keine Regel besteht

Die Straßenbahn muss warten

Sie müssen warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-112 / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrzeuge dürfen hier parken?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-112

Fahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse

Fahrzeuge bis 2,8 t zulässiger Gesamtmasse

Motorräder

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-104 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-104

Es kommt

- eine Kreuzung mit abknickender Vorfahrt

- eine starke Steigung

- eine scharfe Rechtskurve