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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern deMario
15.03.2006, 23:53 Uhr

Kann ich bei Verstoß dieses Schildes Einspruch legen?

Hi,

also mein fahrlehrer hat mir gesagt wenn ich in eine 30 er Zone fahre wo des Schild steht Höchsgeschwindigkeit 30 und da steht in diesem schild "30 km" kann ich Einspruch legen wenn ich wegen zu schnellem fahren geblitzt werde, da diese Schilder alt sind und nicht mehr gültig sind. Begründung 30 km ist eine Strecke und keine Höchstgeschwindigkeit anzeige. So mein Fahrlehrer.Ist das wirklich war, heisst des ich könnte dann rugig schneller fahren und davon profitieren? (mach ich natürlich net).

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16.03.2006, 00:56 Uhr

zu: Kann ich bei Verstoß dieses Schildes Einspruch legen?

Die alten Schilder mit "km" im Schild haben tatsächlich keine Gültigkeit mehr. (Ich weiß nicht genau wann, aber vor ein paar Jahren ist da die entsprechende Übergangsvorschrift abgelaufen)

D.h. du kannst das Schild als nicht vorhanden betrachten. Du darfst aber nicht automatisch schneller fahren, wenn es sich z.B. um ein Wiederholungsschild handelt, gilt natürlich trotzdem das davorstehende schon (wenn es denn ein "neues" ist).

Wenn es aber das erste/einzige Schild ist, oder nur Schilder alter Bauart dortstehen, dürfte ein Einspruch in einem solchen Fall Erfolg haben.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
16.03.2006, 01:12 Uhr

zu: Kann ich bei Verstoß dieses Schildes Einspruch legen?

Hab grad noch nachgeschaut: Seit 1. Oktober 1988 gibt es die neuen Schilder, die alten haben ihre Gültigkeit seit dem 1. Januar 1999 verloren (§53 (4) StVO).

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-114 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-114

Geschwindigkeit verringern

Vor Erreichen der Verengung immer anhalten

Nicht mehr überholen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.07-103 / 3 Fehlerpunkte

Auf nebeneinander liegenden Fahrstreifen für eine Fahrtrichtung endet ein Fahrstreifen. Sie befinden sich auf dem nicht durchgehend befahrbaren Fahrstreifen. Welches Verhalten ist richtig?

Umittelbar nach dem ersten Hinweis auf die Fahrbahnverengung in den durchgehend zu befahrenden Fahrstreifen einordnen

Beim Einordnen in den durchgehenden Fahrstreifen stets zuerst fahren

Erst unmittelbar vor Beginn der Verengung im Reißverschlussverfahren einordnen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-114-B / 3 Fehlerpunkte

Wer hält falsch?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-114-B

Der gelbe Pkw

Beide Pkw

Der rote Pkw