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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern autokanzler
15.01.2006, 02:16 Uhr

Probezeit - bis 0 - oder bis 24 Uhr?

Moin,
ich habe am 15.01.2004 meinen Führerschein bekommen. Bis wann bin ich in der Probezeit, bis zum 15.1.0 Uhr, oder bis zum 15.1. 24 Uhr?

Bin ich also schon raus aus der Probezeit?

Bitte schnell antworten, ich muss am 15., also heute noch 500 km fahren :-)

Gruß, autokanzler

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dr.Hasenbein
15.01.2006, 03:10 Uhr

zu: Probezeit - bis 0 - oder bis 24 Uhr?

Hallo Autokanzler,


Du solltest auch auf dieser Strecke die 20 km/h nicht überschreiten, dies könnte böse Konsequenzen haben... ;-)

Erst in der Nacht vom 15. zum 16. bist Du aus Deiner Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jon
15.01.2006, 11:24 Uhr

zu: Probezeit - bis 0 - oder bis 24 Uhr?

Aber wenn man bedenkt, daß 2004 ein Schaltjahr war hast du ja schon einen Tag mehr...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern rizzo
20.01.2006, 09:28 Uhr

zu: Probezeit - bis 0 - oder bis 24 Uhr?

Fristberechnung:

§ 31 Abs. 1 VwVfG bzw. entsprechende Landesrechtliche Vorschriften i.V.m. §§ 187 ff. BGB. Der Tag der Erteilung der FE wird nicht mitgezählt (§ 187 Abs. 2 BGB, Ereignisfrist). Die Frist endet mit Ablauf desjenigen Tages, der dem Tag vorhergeht, der in der Bennennung dem entspricht, andem die FE erteilt wurde. Auf Schaltjahre kommts nicht an, ein Jahr ist ein Jahr. Fristablauf damit 15.01., 23:59 Uhr. Huch, ist ja schon der 20. ;-) Naja, aber immerhin was gelernt ;-D

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
20.01.2006, 13:19 Uhr

zu: Probezeit - bis 0 - oder bis 24 Uhr?

» Fristablauf damit 15.01., 23:59 Uhr«

Jetzt hast du so schön die Rechtsgrundlagen genannt, aber dann lässt du die Probezeit einfach eine Minute zu früh enden.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern rizzo
20.01.2006, 15:36 Uhr

zu: Probezeit - bis 0 - oder bis 24 Uhr?

>Jetzt hast du so schön die Rechtsgrundlagen
>genannt, aber dann lässt du die Probezeit >einfach eine Minute zu früh enden

Na, das ist wohl eher ne philosophische Frage als eine rechtliche ;-). Als "Ablauf des Tages" würde ich persönlich den letztmöglichen Zeitpunkt innerhalb des ablaufenden Tages verstehen, also 23:59:59,9999 usw. Aber die Frage ist wohl eher von akademischem Interesse ;-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
20.01.2006, 17:45 Uhr

zu: Probezeit - bis 0 - oder bis 24 Uhr?

Sicher ist das eine rein akademische Frage, aber anstatt "23:59:59,9999" kann man einfach 24 Uhr sagen. Auch wenn es wohl sehr selten vorkommt, aber wenn jemand am letzten Tag seiner Probezeit um 23:59 Uhr geblitzt wird, dann droht ihm noch ein Aufbauseminar, was eine Minute später eben nicht der Fall wäre.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen aus einem Grundstück nach rechts in eine Straße einbiegen. Von links kommt ein Radfahrer. Wer muss warten?

Sie müssen warten

Beide müssen anhalten und sich dann verständigen

Der Radfahrer muss warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-001 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-001

Auf Vorfahrt

- bis zum Ortsende

- an allen Kreuzungen und Einmündungen dieser Straße

- nur an der nächsten Kreuzung oder Einmündung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-101 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Überholen verboten?

In allen Einbahnstraßen

Wo die Verkehrslage unklar ist

Wo der Gegenverkehr behindert werden könnte