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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Keine Ahnung
10.01.2006, 22:03 Uhr

AU und TÜV Bescheinigung

Hallo,

ich wollte wissen, ob es Pflicht ist die AU und TÜV Bescheinigung mizuführen?

Oder reicht es, sie bei mir zu Hause zu lassen?

Wenn ich sie mitführen muss, muss es das Original sein, oder reicht auch eine Kopie? Was ist bei Diebstahl? (Warum sollte das jemand klauen, aber gut=)

DANKE

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern FLiszt
10.01.2006, 22:19 Uhr

zu: AU und TÜV Bescheinigung

Hmm, gute Frage. Diese Dokumente kleben ja gewoehnlich in Form einer Plakette auf dem Nummernschild - war eigentlich bisher immer ausreichend. Nochdazu weil die HU im Fahrzeugschein notiert ist (den muss man mitfuehren).
Also ich mach mir da keinen Kopf und hab die Zettel daheim in der Schublade liegen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
10.01.2006, 22:41 Uhr

zu: AU und TÜV Bescheinigung

»Die AU Bescheinigung ist dagegen mitführpflichtig.«

Weder HU- noch AU-Bescheinigungen sind mitführpflichtig. Für beide gilt aber eine Aufbewahrungspflicht und die Pflicht, die Bescheinigung zuständigen Personen "auf Verlangen auszuhändigen".

Insofern schadet es nichts, die Zettel im Auto liegen zu lassen. Andererseits kann es auch kein Verwarnungsgeld geben, wenn man sie nicht dabei hat.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Keine Ahnung
10.01.2006, 22:43 Uhr

zu: AU und TÜV Bescheinigung

Danke

Auf der AU Bescheinigung steht nichts der gleichen drauf

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
11.01.2006, 00:42 Uhr

zu: AU und TÜV Bescheinigung

@ holger:

nur der Genauigkeit wegen:

Es ist der § 47 a der StVZO, den Du da zitiert hast.

</klugscheiss>

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-105 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei diesen Verkehrszeichen beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-105

Die Fahrtrichtung nach links ist vorgeschrieben

Wenn Sie der Vorfahrtstraße folgen, müssen Sie auf Fußgänger Rücksicht nehmen, wenn nötig warten

Wenn Sie der Vorfahrtstraße folgen, müssen Sie links blinken

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-108-B / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie in dieser Situation beachten?|(Warnblinklicht an)

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-108-B

Sie dürfen

- nur vorbeifahren, wenn eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist

- nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren

- in keinem Fall vorbeifahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-007 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen nach links abbiegen. Wen müssen Sie durchlassen?

Entgegenkommende Radfahrer

Entgegenkommende Kraftfahrzeuge

Fußgänger, die die Straße überqueren wollen, in die ich einbiege