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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lizzard
03.01.2006, 05:10 Uhr

zu: Für wen gilt jetzt 0,0 Promille?

Das hab ich auch gehört. Kann mir aber nich vorstellen, dass das schon so schnell durch ist. Naja, mich hats eh nicht zu interessieren :-P

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
03.01.2006, 06:54 Uhr

zu: Für wen gilt jetzt 0,0 Promille?

Bis jetzt ist das nur in Planung, und dann soll es wohl für Fahrer gelten, die unter 25 sind UND noch in der Probezeit.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Security_neu
03.01.2006, 12:26 Uhr

zu: Für wen gilt jetzt 0,0 Promille?

"Wie geil und die "Alten" (Weisen :D) dürfen Hackenstramm durch die Gegend eiern? Warum sagt er nicht einfach "Autofahrer brauchen einen klaren Kopf."

Oh man, ich hasse Politik und das vor allem wegen der vielen Politiker.
"


Klar, die stellen sich doch nicht selber ein Bein, die sind doch selber alle schon alt!! Da lässt man lieber andere bluten.

Ich glaub aber dass das für fahranfänger durchkommt mit 0,0. In Holland sind es jetzt 0,2 seit 1.1. für Fahranfänger.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-005 / 3 Fehlerpunkte

Sie kommen aus einer Straße mit abgesenktem Bordstein und wollen in eine andere Straße einbiegen. Von links kommt ein Pkw. Was gilt hier?

Wer über einen abgesenkten Bordstein in eine Straße einfährt, ist wartepflichtig

Die Regel "rechts vor links"

Der abgesenkte Bordstein ist für die Wartepflicht ohne Bedeutung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-006 / 3 Fehlerpunkte

Wie lange dauert es im Allgemeinen, bis 1,0 Promille Alkohol im Blut abgebaut ist?

1 Stunde

5 Stunden

10 Stunden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-105 / 3 Fehlerpunkte

Darf eine Ladung nach vorn über das Kraftfahrzeug hinausragen?

Ja, wenn die Ladung gekennzeichnet ist

Ja, es reicht, wenn der Fahrer in seiner Sicht nach vorn nicht behindert wird

Ja, wenn die Ladung oberhalb einer Höhe von 2,50 m nicht mehr als 50 cm hinausragt