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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern stoned
29.05.2005, 10:47 Uhr

A nach B?

Hi, habe mal gelesen, dass man Kl. A, wenn man sie maximal 1 Jahr nach Kl. B macht, vergünstigt machen kann in Form von Ausfall bestimmter (Fahr-?)Stunden. Stimmt das und was fällt dabei weg?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
29.05.2005, 11:46 Uhr

zu: A nach B?

Nur bei der Theorie spart man sich ein paar Stunden. Statt den 12 Doppelstunden Grundstoff brauchst du nur 6 Stunden (und zusätzlich 4 Doppelstunden klassenspezifischen Zusatzstoff).
Auch der Prüfungsbogen für die Theorie hat dann weniger Fragen (natürlich auch weniger erlaubte Fehler dann)

Dabei ist allerdings die Zeit seit dem Erwerb der Klasse B egal, das gilt immer.

Im Bereich der Praxis-Pflicht-Stunden gibt es keine Änderungen.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-030-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-030-B

Ich muss das Motorrad durchfahren lassen

Ich muss den blauen Pkw durchfahren lassen

Ich darf vor dem blauen Pkw fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-005-B / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie sich einstellen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-005-B

Dass von rechts ein Fahrzeug kommt

Dass sich Ihr Bremsweg durch Feuchtigkeit und Laub verlängert

Dass ein von rechts kommendes Fahrzeug auf seine Vorfahrt verzichtet

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-108 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich im Bereich dieses Verkehrszeichens?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-108

Sie dürfen parken

Sie dürfen halten

Sie dürfen ein- oder aussteigende Fahrgäste nicht gefährden