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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ruwn
23.05.2005, 15:11 Uhr

Welchen Anhänger darf ich ziehen?

Hallo,
nachdem ich mich nun bereits bei 3 (!) Fahrlehrern erkundigt habe und immer verschiedene Antworten bekam, versuche ich es nun hier.
Ich besitze den Führerschein Klasse B.
Mein VW Bora hat ein Leergewicht von 1330 Kg und ein zul.Gg von 1820 Kg. Wie schwer darf ein Anhänger maximal sein, dass ich ihn noch mit Klasse B ziehen darf?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Beddy
23.05.2005, 15:27 Uhr

zu: Welchen Anhänger darf ich ziehen?

Hi der Anhänger darf max. 750 kg schwer sein. Ansonsten ist die Führerscheinklasse BE erforderlich!!!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Duff
23.05.2005, 15:35 Uhr

zu: Welchen Anhänger darf ich ziehen?

Das ist aber nur die halbe Wahrheit:

zul.Gg von Auto + Gewicht von Anhänger darf 3500kg nicht übersteigen.

Außerdem muss das Leergewicht des Fahrzeuges größer sein als das Gewicht des Anhängers.

Dato dürfte der Anhänger max 1330kg wiegen (natürlich ist die Anhängelast des Boras meiner Meinung nach geringer).

Ich hoffe das stimmt alles so, das vergisst man so schnell.

Duff

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
24.05.2005, 01:42 Uhr

zu: Welchen Anhänger darf ich ziehen?

Ist korrekt so.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-109 / 3 Fehlerpunkte

Sie befinden sich im Kreisverkehr. Was ist zu beachten?

Im Kreisverkehr ist das Halten auf der Fahrbahn verboten

Das Verlassen des Kreises muss durch Blinken angezeigt werden

Eine Mittelinsel darf nur überfahren werden, wenn dies aufgrund der Fahrzeuggröße unvermeidbar ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-101 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Überholen verboten?

In allen Einbahnstraßen

Wo die Verkehrslage unklar ist

Wo der Gegenverkehr behindert werden könnte

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-119 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-119

Auf eine Unterführung

Auf eine für den Fahrzeugverkehr gesperrte Straße

Auf eine Sackgasse