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Fahrzeuge, Technik

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern megalan
17.05.2005, 17:16 Uhr

Bei der AU Motor kaputt!

Hallo, hab eine Frage. Bei einer AU Untersuchung bei der Dekra ist mein Motor kaputt gegangen. Wer kommt für den Schaden jetzt auf?

Ich oder die Prüfstelle?

Bitte um eine schnelle Antwort.

Danke

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
17.05.2005, 20:48 Uhr

zu: Bei der AU Motor kaputt!

Ich nehme an, dass der Zahnriemen gerissen ist. Wurde denn hier das Wechselintervall eingehalten?

Einen Anspruch gegen die Prüfstelle würde ich nur dann sehen, wenn beim Prüfablauf irgendwas falsch gemacht wurde. Das schließe ich aber eher aus, und das mehrmalige Hochdrehen des Motos bis zur Abregelgrenze ist leider ein normaler Bestandteil einer Diesel-AU.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
17.05.2005, 21:38 Uhr

zu: Bei der AU Motor kaputt!

Ja, genau. Die Höchstdrehzahl, ab der dann eine weitere Drehzahlerhöhung durch Abschalten der Kraftstoffzufuhr verhindert wird.

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18.05.2005, 11:20 Uhr

zu: Bei der AU Motor kaputt!

Naja, MF hat das schon richtig geschrieben. Gerade (ältere) Diesel mögen das garnicht.

Ich war neulich mit nem uralten Ducato von nem Kunden zur AU, hab ernsthaft damit gerechnet, dass der Motor auseinanderfliegt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Waechter im All
18.05.2005, 11:27 Uhr

zu: Bei der AU Motor kaputt!

Sorry, aber Du wirst keine Chance auf Schadenersatz haben. Die Prüfstellen verweisen auf die gesetzlichen Bestimmungen (dass sie den Motor so hoch drehen MÜSSEN) und schließen gleichzeitig jegliche Haftung für Schäden dadurch aus.

Du könntest jetzt natürlich versuchen, den Gesetzgeber, sprich: Die Bundesrepublik Deutschland auf Schadenersatz zu verklagen. Aber das halte ich für utopisch.

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18.05.2005, 12:44 Uhr

zu: Bei der AU Motor kaputt!

Lass dir von jemandem der das kann per Software die Abregeldrehzahl runtersetzen...hat ein Bekannter mit einem 525tds (450.000Km) auch vor jeder AU machen lassen.

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18.05.2005, 12:57 Uhr

zu: Bei der AU Motor kaputt!

Keine Ahnung - Titten rausstrecken und nachfragen.

Ich werd heute Abend mal meinen Kollegen fragen, wo der das hat machen lassen, wir selbst haben sowas jedenfalls noch nie gemacht.

Die Frage ist allerdings, ob das überhaupt nötig ist. Vorher Öl ganz auffüllen und nen Stück Autobahn fahren, damit der Motor wirklich richtig heiss ist und beim warten auch garnicht erst abstellen. Die älteren 1.9 sind ja sehr robust.
Wenn der Motor vorher nur 5 Minuten im Stand lief, was manchen Prüfern als ausreichend erscheint, ist der nicht ansatzweise warm genug.

Christian

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18.05.2005, 13:15 Uhr

zu: Bei der AU Motor kaputt!

Willst du jetzt ne ernsthafte Antwort?

Aber lassen wir das, ich will dir keine Angst machen, dein Motor überlebt das schon. Da du ja auch öfter höhere Geschwindigkeiten fährst scheint es dem ja gut zu gehen. Wenn er bei der AU den Geist aufgibt macht er es eh nicht mehr lange.


> Muss ich nicht aktiv machen. Erledigen die von allein *lach*.<

Du bist doch schon so alt, oder nicht? Das glaube ich dann nämlich nicht. Fotoooooo!! :D



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18.05.2005, 13:54 Uhr

zu: Bei der AU Motor kaputt!

Sag deinem Meister nochmal extra, er möchte das Auto ordentlich warmfahren bevor er die AU macht/machen lässt und dann ist gut. "Dat muss dat Boot abkönnen"

>*lach* eMail Adresse? <

Christian.Hammacher(a)gmx.net

Aus der Nummer kommst du nicht mehr raus *wegschmeiss*

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18.05.2005, 14:04 Uhr

zu: Bei der AU Motor kaputt!

Warte, ich komm vorbei, meine Freundin ist gerade im Urlaub, ich kann jetzt machen was ich will.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-010-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-010-B

Die Kinder werden bestimmt am Fahrbahnrand warten, bis Sie vorbeigefahren sind

Eines der Kinder könnte umkehren, um den Ball zu holen

Das Mädchen könnte umkehren und zu den anderen laufen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-106-B / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich hier?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-106-B

Mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren und warten

Weiterfahren, weil die Fahrbahn nur für den Gegenverkehr gesperrt ist