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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern unbe
10.08.2017, 14:11 Uhr

Auto benutzen trotz Gütertrennung?

Hello :)

als mein Kumpel geheiratet hat, hat er einen Ehevertrag unterschrieben, dass das Vermögen der beiden getrennt bleibt. Jetzt wollte er ganz normal sich das Auto seiner Frau ausleihen, aber sie hat gemeint, wegen dem Vertrag darf er das nicht mehr. Weiß jemand ob das stimmt? Ich hab hier http://www.familienrecht.net/guetertrennung/ schon mal alles darüber gelesen, aber über Autos steht natürlich nicht direkt was drin, und ich bin jetzt unsicher. Aber er wird doch so wie vor der Hochzeit mit ihrem Auto fahren dürfen, das ist doch irgendwie Blödsinn...??

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11.08.2017, 15:27 Uhr

zu: Auto benutzen trotz Gütertrennung?

Ich denke, dass es kein Problem ist, solange er in der Versicherung mit drin ist?

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-120 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-120

Auf eine Kreuzung

Auf eine Erste-Hilfe-Station

Auf eine Gefahrstelle

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-112-B / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen nach rechts abbiegen. Wie verhalten Sie sich?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-112-B

Vor dem Radfahrer abbiegen, weil der motorisierte Verkehr Vorrang hat

Den Radfahrer geradeaus durchfahren lassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-005 / 3 Fehlerpunkte

Sie kommen aus einer Straße mit abgesenktem Bordstein und wollen in eine andere Straße einbiegen. Von links kommt ein Pkw. Was gilt hier?

Der abgesenkte Bordstein ist für die Wartepflicht ohne Bedeutung

Wer über einen abgesenkten Bordstein in eine Straße einfährt, ist wartepflichtig

Die Regel "rechts vor links"