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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern unbe
10.08.2017, 14:11 Uhr

Auto benutzen trotz Gütertrennung?

Hello :)

als mein Kumpel geheiratet hat, hat er einen Ehevertrag unterschrieben, dass das Vermögen der beiden getrennt bleibt. Jetzt wollte er ganz normal sich das Auto seiner Frau ausleihen, aber sie hat gemeint, wegen dem Vertrag darf er das nicht mehr. Weiß jemand ob das stimmt? Ich hab hier http://www.familienrecht.net/guetertrennung/ schon mal alles darüber gelesen, aber über Autos steht natürlich nicht direkt was drin, und ich bin jetzt unsicher. Aber er wird doch so wie vor der Hochzeit mit ihrem Auto fahren dürfen, das ist doch irgendwie Blödsinn...??

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11.08.2017, 15:27 Uhr

zu: Auto benutzen trotz Gütertrennung?

Ich denke, dass es kein Problem ist, solange er in der Versicherung mit drin ist?

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-001 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-001

Geschwindigkeit vermindern

Nur den von rechts kommenden Verkehr beobachten

Bremsbereit sein

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-101 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen einen Radfahrer überholen. Reichen dabei 50 cm Seitenabstand aus?

Ja, wenn Sie vorher Warnzeichen gegeben haben

Nein, weil der Radfahrer plötzlich ausschwenken könnte

Ja, solange Sie nicht schneller als 40 km/h fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-003 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich einem Bahnübergang mit Blinklichtanlage und Halbschranke. Das rote Blinklicht leuchtet auf; die Halbschranke ist noch geöffnet. Wie verhalten Sie sich?

Vor dem Andreaskreuz warten

Weiterfahren, solange die Halbschranke noch geöffnet ist

Den Bahnübergang überqueren, wenn kein Schienenfahrzeug in Sicht ist