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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Framivo
15.12.2014, 16:16 Uhr

Fahrradfahren mit Alkohol

Mal eine ganz theoretische frage. Nicht, dass ich vorhabe das zu machen. aber was wäre wenn ich von einer party auf der ich alkohol getrunken habe mit dem fahrrad nach hause fahre und mich die polizei anhält. solange ich nicht mehr als 1,6 promille habe passiert mir dann doch nichts oder?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Melly
15.12.2014, 18:53 Uhr

zu: Fahrradfahren mit Alkohol

Es kann zu einer Anzeige kommen, welcher ganz sicher fallen gelassen wird. Zumindest laut dieses Geldbußkatalog Seite https://fahrrad.bussgeldkatalog.org/alkohol-drogen/

Ich könnte schwören, früher waren die Strafen etwas härter.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-103 / 3 Fehlerpunkte

Warum darf man nicht unnötig langsam fahren?

Weil Nachfolgende zu gefährlichem Überholen verleitet werden

Weil der Verkehrsfluss behindert wird

Weil die Gefahr von Auffahrunfällen erhöht wird

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-002 / 3 Fehlerpunkte

Wodurch können Sie bei längerem Warten vor geschlossenen Bahnschranken die Umwelt schonen und Kraftstoff sparen?

Durch Abstellen des Motors

Durch Schalten in den Leerlauf

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144 / 3 Fehlerpunkte

Wie haben Sie sich bei dieser Verkehrszeichenkombination zu verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144

Das Einfahren nach links ist vorgeschrieben

Beim Einfahren in den Kreisverkehr ist Vorfahrt zu gewähren

Das Verlassen des Kreises muss durch Blinken nach rechts angezeigt werden