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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ZuIR4m
18.03.2007, 22:06 Uhr

Versicherung umelden - gebühren nochmal zahlen?

Hallo

mein kumpel will mir seinen Aerox verkaufen, und hat ihn bereits für 2007 als 25km/h roller angemeldet und sich das neue 2007er Kennzeichen geholt.

ich mach aber grade 50ccm schein und will ihn eben als 50km/h roller anmelden.

Muss ich jetzt nochmal die 65euro Versicherung bezahlen oder kann ich ihn einfach so auf die Versicherung meiner Eltern ummelden ohne was zu bezahlen??

Und wie schauts aus, muss ich mit dem Versicherungswechsel auch nochmal zum TÜV?

MFG

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Tinuk
19.03.2007, 09:13 Uhr

zu: Versicherung umelden - gebühren nochmal zahlen?

Hi,
wenn du für den Roller auch Papiere für die 50 km/h-Zulassung dazu bekommst, dann kannst du die Versicherung einfach übernehmen und auf 50 km/h umschreiben lassen. Sollte eigentlich nichts kosten (versicherungsabhängig - musst du mit ihr klären).
Sollten nur Papiere mit eingetragener Drosselung als Mofa vorhanden sein, must du die Drossel entfernen (lassen) und dann neue Papiere beantragen (vermutlich beim TÜV mit den entsprechenden Gebühren).

Gruß, Tinuk

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-109 / 3 Fehlerpunkte

Was bedeutet dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-109

Hinweis auf vorhandene elektrische Oberleitungen

Es ist immer zu warten, wenn sich ein Schienenfahrzeug nähert

Der Schienenverkehr hat immer Vorrang

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-009-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-009-B

Sofort stark bremsen und bremsbereit bleiben

Mit gleicher Geschwindigkeit weiterfahren, um einen Nachfolgenden nicht zu behindern

Mit gleicher Geschwindigkeit weiterfahren, weil die Kinder bestimmt stehen bleiben

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-139-B / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen überholen. Wie verhalten Sie sich?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-139-B

Sie dürfen beide Linien überfahren, wenn dadurch niemand gefährdet wird

Sie dürfen keine der beiden Linien überfahren

Sie dürfen nur die unterbrochene Linie überfahren