
|
Das FAHRTIPPS-Forum
FAHRTIPPS Smalltalk :-)
 Jens-L.
26.10.2005, 10:03 Uhr
Aufbauseminar, oder nicht???
Hallöchen,
ich bin heute morgen einem drauf gefahren. Wir sind dann rechts rangefahren und der Typ an die Polizei angerufen. In der Zwischenzeit haben wir haben die personalien usw. ausgetauscht, so als die Polizei ankam, wieder gefahren ist.
Jetzt meine Frage, muss ich zum Aufbauseminar, oder sowas???
 Jens-L.
26.10.2005, 10:45 Uhr
zu: Aufbauseminar, oder nicht???
Garnichts, die ist wieder abgefahren... Die hat nichts aufgeschrieben und nichts...
 Jens-L.
26.10.2005, 12:11 Uhr
zu: Aufbauseminar, oder nicht???
Achso, danke für die Antwort. Aber der Typ hat sich die Telnr. von der Versicherung von mir usw. geben lassen. Leiten die das irgendwie weiter?? (Kenn mich da garnicht aus, wie sowas läuft)
 Jens-L.
26.10.2005, 15:40 Uhr
zu: Aufbauseminar, oder nicht???
Erstmal danke für die Antworten! Da bin ich ja schonmal erleichtet, wenn die Versicherung nichts macht.
@casello
Naja, es geht. Scheinwerfer sind kaputt und Motorhaube verbeult und so, aber am Auto wo ich aufgefahren bin, ist nur die Stoßstange beschädigt. (Zumindest so auf den Ersten Blick)
 xgoedex
26.10.2005, 18:09 Uhr
zu: Aufbauseminar, oder nicht???
Bei einem reinen Auffahrunfall innerorts ohne Personenschaden ist es in der Regel ohnehin mit einem Verwarngeld von 35,- Euro erledigt, wenn die Polizei den Unfall aufnimmt. Also nix mit Punkten u. Nachschulung, etc.
Es sei denn, es gäbe Anhaltspunkte für zu geringen Abstand oder nicht angepaßte Geschwindigkeit, was aber im Nachhinein schwer bis gar nicht nachzuweisen wäre.
Deshalb fast immer nur Ahndung nach § 1 StVO.
 Orso
26.10.2005, 22:04 Uhr
zu: @xgoedex
Hallo xgoedex,
da Du ja, wie ich zwischenzeitlich weiß, vom Fach bist, würde mich interessieren, warum man bei dem von Dir o.e. Fall i.d.R. ein Verwarngeld i.H.v. 35,- EUR bekommt? Stützt sich die Begründung auf den von Dir zitierten §1 StVO?
 xgoedex
27.10.2005, 14:00 Uhr
@ Orso
Ja, fällt normalerweise unter die "Grundregeln" gem. § 1 Abs. 2 StVO.
Der bundeseinheitliche Tatbestandskatalog für Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten enthält zum § 1 StVO u. a. folgende Texte:
Sie schädigten durch außer Acht lassen der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfalt andere Verkehrsteilnehmer durch Auffahren auf ein vorausfahrendes Fahrzeug. 35,- Euro
Sie schädigten durch außer Acht lassen der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfalt andere Verkehrsteilnehmer durch Auffahren auf ein stehendes Fahrzeug. 35,- Euro
oder auch, falls beim Unfall kein spezieller Tatbestand vorliegt, ganz allgemein:
Sie schädigten durch außer Acht lassen der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfalt andere Verkehrsteilnehmer. 35,- Euro
 klotzi
01.11.2005, 04:55 Uhr
zu: Aufbauseminar, oder nicht???
"Bei einem reinen Auffahrunfall innerorts ohne Personenschaden ist es in der Regel ohnehin mit einem Verwarngeld von 35,- Euro erledigt, wenn die Polizei den Unfall aufnimmt. Also nix mit Punkten u. Nachschulung, etc.
Es sei denn, es gäbe Anhaltspunkte für zu geringen Abstand oder nicht angepaßte Geschwindigkeit, was aber im Nachhinein schwer bis gar nicht nachzuweisen wäre."
Hi. Also ich bin einem RÜCKWÄRTS draufgefahren (war sehr kompliziert), Polizei kam. Da laut Polizei rückwärts drauffahren immer als "schwerwiegend" gilt, hätte es Nachschulung gegeben. Polizei hat aber Auge zugedrückt, gab nichtmal ein Verwarngeld sondern nur mündliche Verwarnung, da ich von vorne bedrängt wurde.
Normal wär aber Nachschulung angesagt gewesen.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte
Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?
Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben
Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen
Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.03-106 / 3 Fehlerpunkte
Sie fahren mit 30 km/h. Dabei beträgt der Bremsweg bei einer normalen Bremsung 9 Meter nach der Faustformel. Wie lang ist der Bremsweg unter gleichen Bedingungen bei 60 km/h?
27 m
18 m
36 m
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-024-B / 3 Fehlerpunkte
Welches Verhalten ist richtig?

Ich darf vor dem Motorrad die Kreuzung überqueren
Ich muss warten
|
|
 |
|