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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern elma
24.04.2005, 15:13 Uhr

versicherungswechsel durch an- und abmeldung?

Hallo,kann man einen versicherungswechsel dadurch vorzeitig erreichen, dass man einfach sein auto abmeldet um es anschließend gleich wieder anzumelden? eigentlich umgeht man damit doch die kündigungsfrist seines alten versicherungsvertrages

gruß
elma

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern EU-Führerschein
25.04.2005, 09:07 Uhr

zu: versicherungswechsel durch an- und abmeldung?

Ja, das müsste gehen, wird dann aber wohl im wesentlich teueren "Kurztarif" abgerechnet.

Man kann den Versicherungswechsel aber auch so erreichen, indem man einfach die Versicherung nicht mehr bezahlt, die schreiben dann ein Schreiben an das Strassenverkehrsamt und fordern die "Doppelkarte" zurück,
man selbst erhält dann ein Schreiben/Aufforderung von dem KFZ-Amt eine neue "Doppelkarte" sprich Versicherung beizubringen

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25.04.2005, 11:41 Uhr

zu: versicherungswechsel durch an- und abmeldung?

Soweit ich weiss geht genau das nicht - die neue Versicherung wird sich nämlich bei der alten Versicherung kündigen, erfahren, dass du das Auto sofort wieder zugelassen hast und somit ihre Forderungen aus dem Versicherungsvertrag geltend machen.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-109-B / 3 Fehlerpunkte

Worauf stellen Sie sich ein?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-109-B

Dass der

- Bus sofort anfährt

- Bremsweg länger wird

- Busfahrer Sie vorbeifahren lässt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-002 / 3 Fehlerpunkte

Kann die Fahrtüchtigkeit schon durch verhältnismäßig geringe Mengen Alkohol beeinträchtigt werden?

Ja, auch geringe Mengen Alkohol können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen

Nein, wenn der Alkohol zusammen mit Kaffee getrunken wird

Nein, geringe Mengen Alkohol haben nie Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-022 / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie innerorts an Kreuzungen und Einmündungen besonders achten?

An allen Kreuzungen und Einmündungen gilt ausnahmslos die Regel "rechts vor links"

Kreuzende oder einmündende Straßen können bevorrechtigt sein, obwohl sie schmal und weniger gut ausgebaut sind

Die breitere Straße ist immer bevorrechtigt