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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern wuerie
30.09.2004, 09:46 Uhr

Führen ausländischer Fahrzeuge

Ich wohne in der Schweiz und habe dort auch mein Auto zugelassen. Meine Frage dazu: Dürfen Bekannte und/oder Verwandte mit Wohnsitz in Deutschland und deutscher Fahrelaubnis mit diesem Auto in Deutschland fahren? Ich habe mal gehört, dass es da Probleme mit dem Zoll bzw. Finanzamt geben kann.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern drottning
23.11.2004, 17:45 Uhr

zu: Führen ausländischer Fahrzeuge

@SCHWEIZER

Was ist denn, wenn ich mir als deutscher Tourist mit deutschem Führerschein einen Leihwagen in der Schweiz nehmen will? Wäre ja dann auch nicht möglich!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Honda-baer
25.11.2004, 21:41 Uhr

zu: Führen ausländischer Fahrzeuge

Ich wohne in den Niederlanden.
Bei uns ist es so das ich ein deutsches Fahrzeug in Deutschland, Belgien oder sonstwo fahren darf, aber nicht in den Niederlanden. Die Zöllner lauern nur darauf Deutsche die in den Niederlanden wohnen, mit einem deutschen Fahrzeug zu erwischen, weil das Steuerhinterziehung währe. Bei uns sind die Fahrzeuge sehr teuer in der Anschaffung und der Steuer, deswegen riskieren es manche Nachbarn von mir ein Fahrzeug zu fahren, das in Deutschland, bei einem Verwandten angemeldet ist.

Gruß Günni

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Djanja
22.01.2005, 13:07 Uhr

zu: Führen ausländischer Fahrzeuge

Darf man mit einem schweizer Führerschein in Deutschland ein Auto mit deutschen Kontrollschildern fahren?

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-113 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren auf einer neu angelegten Straße durch bewaldetes Gebiet. Womit müssen Sie rechnen?

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Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-104-B

Ich muss warten

Der gelbe Pkw muss warten