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Fahrzeuge, Technik
 gast654
12.06.2008, 02:51 Uhr
Motorrad drosseln, ummelden
Hi,
mal eine Frage bzgl. Drosselung und Ummeldung eines kürzlich angeschafften Krads:
Ich habe meinen Motorrad-FS ganz frisch, wollte mir unbedingt etwas aus der sportlicheren Kategorie zulegen. Durch meine Körpergröße von 1,98 war die Auswahl dann doch sehr auf Modelle beschränkt, die eigentlich viel zu Leistungsstark für einen Anfänger sind. Nun fiel die Wahl auf ein Bike mit 172PS bei 172kg. Das macht zwar Spass, wäre für einen Anfänger mittelfristig aber unvernünftig. Dazu mal ein paar Fragen:
Ich habe einen Drosselsatz bestellt, den ich am WE selbst verbauen werde (Lediglich ein Anschlag des Gaszugs). Wie läuft das mit dem TÜV ?
Da lag ein TÜV-Gutachten bei, das vom ausführenden Händler unterzeichnet werden soll. Was ist nun, wenn man etwas Geld sparen möchte, weil man den Einbau selbst vornehmen kann ? Kann man das Gutachten selbst unterzeichnen ? Ist es ungültig, und man muss die Maschine dem eigens TÜV vorführen ?
Geht das, solange die Machine noch nicht auf meinen Namen läuft ?
Wie ist für diese Situation der Standardablauf bzgl. Versicherung, Zulassung u. TÜV (Eintragung der Leistungsminderung) ?

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-003 / 3 Fehlerpunkte
Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen tun?

Nur anhalten, wenn Querverkehr kommt
Wenn keine Haltlinie vorhanden ist, an der Sichtlinie anhalten
An der Haltlinie halten, wenn nötig an der Sichtlinie erneut anhalten und Vorfahrt gewähren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-112 / 3 Fehlerpunkte
Wie lassen sich mit weniger Kraftstoff mehr Kilometer fahren?
Vorausschauend fahren, um häufiges Beschleunigen und Bremsen zu vermeiden
So beschleunigen, dass rasch der höchstmögliche Gang erreicht wird
Alle Gänge voll ausfahren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-138-B / 3 Fehlerpunkte
Was ist hier zu beachten (keine Vorfahrtstraße)?

Parken ist erlaubt, wenn zwischen einem parkenden Fahrzeug und der Mittellinie ein Fahrstreifen von mindestens 3 m bleibt
Die Mittellinie darf überfahren werden, wenn es der Gegenverkehr zulässt
Fahrzeuge dürfen die Mittellinie nicht überqueren oder über ihr fahren
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