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Fahrzeuge, Technik

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25.12.2007, 20:49 Uhr

Erhöhte TüV-Gebüren. Ab wann?

Hallo!

Ich habe gehört, dass die TüV-Gebüren angehoben werden sollen. Ab wann gelten die? Ab 2008?

LG!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
26.12.2007, 14:04 Uhr

zu: Erhöhte TüV-Gebüren. Ab wann?

Der Bundesrat hat der Gebührenerhöhung am 20.12. zugestimmt. Wann die Erhöhung in Kraft tritt, ist derzeit noch nicht bekannt, aber es sollen nicht alle Gebühren gleichzeitig Anfang 2008 erhöht werden, sondern stufenweise angehoben werden.

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26.12.2007, 14:11 Uhr

zu: Erhöhte TüV-Gebüren. Ab wann?

Hallo!

In 1/08 müsste unser Ato wieder zum TüV. Sollte man das lieber noch 2007 machen oder ist im Januar 2008 noch mit keinen Erhöhungen zu rechnen?

LG

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26.12.2007, 15:18 Uhr

zu: Erhöhte TüV-Gebüren. Ab wann?

Die HU soll um 4,50 Euro teurer werden, die AU um 6 Euro beim Diesel und um 2 Euro beim Benziner. Wenn dein Fahrzeug per OBD eigendiagnosefähig ist, dann sinken die Gebühren sogar um 4,60 Euro (Benziner) bzw. 13,80 Euro (Diesel).

Wenn du also ein neueres Fahrzeug hast, dann wird die Untersuchung nächstes Jahr sogar billiger. Ob das nun aber schon ab Januar der Fall ist, weiß ich nicht.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.06-001 / 3 Fehlerpunkte

Welches Fahrzeug muss warten, wenn eine Baustelle die halbe Fahrbahn blockiert?

Das Fahrzeug auf der freien Fahrbahnhälfte

Das Fahrzeug, auf dessen Seite die Baustelle ist

Immer das kleinere Fahrzeug

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-105 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich einem beschrankten Bahnübergang. Wo müssen Sie warten, wenn Sie bei stockendem Verkehr auf dem Bahnübergang zum Stehen kommen würden?

Unmittelbar vor den Schienen

Vor dem Andreaskreuz

In Höhe der Schranke

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-108-B / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie in dieser Situation beachten?|(Warnblinklicht an)

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-108-B

Sie dürfen

- nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren

- in keinem Fall vorbeifahren

- nur vorbeifahren, wenn eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist