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Fahrzeuge, Technik
MarsTG
10.07.2006, 12:55 Uhr
Fahnen fürs Auto
Allseits bekannt und während der WM viel genutzt. Die Polizei hat ja zur WM so einiges durchgehen lassen. Jetzt mal ne Frage, diese Fahnen, die es fürs Auto gab, sind sie zugelassen für den Straßenverkehr. Also, darf ich sie auch weiter drauf behalten? Ich weiß, bei schnellen Geschwindigkeiten, speziell Autobahn, sollte man die Dinger abmachen, aber dürfte ich die auch sonst drauf behalten?
durbanZA
10.07.2006, 13:13 Uhr
zu: Fahnen fürs Auto
An sich ist die Fahne kein Einbauteil am Fahrzeug, sondern idR Ladung, die über die Abmessungen des Fahrzeugs herausragen darf. Sollte die Fahne also (nicht festgeschraubt!) nicht Gefahr laufen, sich während der Fahrt zu evrabschieden oder irgendeinen Verkehrsteilnehmer in irgendeiner Weise sonst gefährden, darfst Du Flagge ziegen.
MuE
10.07.2006, 21:38 Uhr
zu: Fahnen fürs Auto
Und wer auf den Spritverbrauch achtet um "die Umwelt" (eher das Zwiebelleder) nicht so stark zu belasten... der hängt sie so wie ich ins Auto.
Allerdings sollte man noch anmerken, dass Flaggen die evtl. am Kofferraum festgemacht sind und über Kennzeichen, Leuchten o.ä. ragen, nicht zulässig sind.
MarsTG
10.07.2006, 22:28 Uhr
zu: Fahnen fürs Auto
Das ist mir auch bewusst, dass die nicht zugelassen sind. Aber meine ist so angebracht, wie vom Hersteller gedacht, am Fenster.
Oh je, der Spritverbrauch, aber das dürfte nicht sooo viel mehr sein, wie ich ohnehin durch das Öffnen aller Fenster schon an mehr verbrauche. Der Wagen hat keine Klimaanlage, die übrigens auch mehr Sprit verbraucht. Achso, und Lichtanlage verbraucht auch mehr Sprit.
Ist zwar Schnickschnack und höherer Spritverbrauch muss auch nicht sein, aber ich nehme die paar Tropfen in Kauf.
rijx45
11.07.2006, 21:25 Uhr
zu: Fahnen fürs Auto
lach
ich werde sie solange am auto haben, bis sie sich in fetzen auflöst
gruss
MarsTG
11.07.2006, 21:43 Uhr
zu: Fahnen fürs Auto
Ich doch auch, aber halt nur, wenn erlaubt und scheint ja erlaubt zu sein.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-131 / 3 Fehlerpunkte
Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?
Auf eine Überholverbotstrecke von 200 m Länge
Auf ein Überholverbot, das nach 200 m endet
Auf ein Überholverbot, das in 200 m Entfernung beginnt
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-006-B / 3 Fehlerpunkte
Welches Verhalten ist richtig?
Vor der Kreuzung auf weitere Weisungen des Polizeibeamten warten
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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-007-B / 3 Fehlerpunkte
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- nicht weiter beachten, weil sie auf dem Gehweg sind
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