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Fahrzeuge, Technik

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern patrick22
01.02.2006, 18:05 Uhr

Klasse S /AU

Hallo, müssen Fahrzeuge Klasse S zur AU?

laut gesetzt:

Ottomotor:
- nicht, da bbh. 50 km/h (da klasse S ja bbh. 45 km/h)

aber?
Dieselmotor: mind. 4 Räder, bbh 25 km/h, würde ja zutreffen

Wenn ja, wohin kleben die die Plakette?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
01.02.2006, 18:21 Uhr

zu: Klasse S /AU

§47a (1) Nr.2 StVZO: »(...). Ausgenommen sind vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge nach § 18 Abs. 2 Nr. 4b;(...)«

und in §18 (2) Nr. 4b steht: »(...)

Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Leermasse von weniger als 350 kg, ohne Masse der Batterien im Fall von Elektrofahrzeugen, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h oder weniger und einem Hubraum für Fremdzündungsmotoren von 50 cm3 oder weniger, beziehungsweise einer maximalen Nennleistung von 4 kW oder weniger für andere Motortypen,(...)«


Also genau die vierrädrigen Fahrzeuge der Klasse S.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern patrick22
02.02.2006, 11:57 Uhr

zu: Klasse S /AU

AHH..ok...hätte weiter lesen sollen :)

danke!

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-001 / 3 Fehlerpunkte

Die Ampel zeigt "Grün". Sie wollen rechts abbiegen. Wie verhalten Sie sich gegenüber Fußgängern, welche die Straße überqueren, in die Sie einbiegen wollen?

Zügig abbiegen, da die Fußgänger auf den Fahrzeugverkehr Rücksicht nehmen müssen

Auf Fußgänger besondere Rücksicht nehmen, nötigenfalls warten

Nur warten, wenn mehrere Fußgänger gleichzeitig die Straße überqueren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-009 / 3 Fehlerpunkte

Was können Drogen bewirken?

Abhängigkeit, Sucht

Rauschzustände

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-022 / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie innerorts an Kreuzungen und Einmündungen besonders achten?

Kreuzende oder einmündende Straßen können bevorrechtigt sein, obwohl sie schmal und weniger gut ausgebaut sind

Die breitere Straße ist immer bevorrechtigt

An allen Kreuzungen und Einmündungen gilt ausnahmslos die Regel "rechts vor links"