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Fahrzeuge, Technik


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
03.12.2005, 17:13 Uhr

zu: Kennzeichen Erstwohnsitz-Zweitwohnsitz

Das Fahrzeug muss dort angemeldet sein, wo der "regelmäßige Standort" ist. Egal ob Erst-, Zweit- oder Gar-nicht-Wohnsitz. Den billigsten Ort aussuchen und dann woanders fahren ist also nicht zulässig.
Die Kosten findest du normalerweise auf den Webseiten der Zulassungsstellen, einfach mal googlen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern P2k1
04.12.2005, 12:21 Uhr

zu: Kennzeichen Erstwohnsitz-Zweitwohnsitz

Hi,

Da rufst du deine Versischerung mal an und fragst sie danach.

Die können es dir gleich auch ausrechnen, wo es günstiger ist dein Auto zu versichern! :)

Mfg,
P2k1

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-005 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-005

Sie müssen die Fahrtrichtungsänderung nach links anzeigen

Sie dürfen nur nach links weiterfahren

Sie dürfen nicht nach links weiterfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-106 / 3 Fehlerpunkte

Wo dürfen Sie in Fahrtrichtung links parken?

Wo rechts das Parken verboten ist

Wo Schienen auf der rechten Seite verlegt sind

In Einbahnstraßen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-002 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-002

Vorsichtig und mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren

Vorfahrt gewähren

Als Rechtsabbieger sind Sie nicht wartepflichtig