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Fahrzeuge, Technik

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern nettemama
06.10.2005, 08:18 Uhr

au-bescheinigung fehlt!!! was jetzt???

Hallo ihr da draußen!
Ich hab mir vor knapp zwei Wochen ein gebrauchtes Auto gekauft. Jetzt ist aber das Problem, daß die Verkäuferin ( war ein Privatverkauf) die AU-Bescheinigung nicht mehr hat. Nur die HU hat sie noch gefunden.
Ich bin doch verpflichtet, die aufzuheben, oder? Wenn ich sie aber garnicht ausgehändigt bekommen habe...???
Was kann ich jetzt machen? Kann man sowas neu beantragen, und was kostet mich das?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ChilliPalmer
06.10.2005, 10:18 Uhr

zu: au-bescheinigung fehlt!!! was jetzt???

ich würde vermuten du musst die AU nochmal machen...
hehe "nicht gefunden" aber das auto hatte mal eine? .....

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern nettemama
06.10.2005, 13:03 Uhr

zu: au-bescheinigung fehlt!!! was jetzt???

ja, die plakette ist auf dem nummernschild gewesen, und wurde beim ummelden von unserem landratsamt übernommen. die haben kein problem draus gemacht. aber die frau, von der ich das auto gekauft habe, hat die bescheinigung halt nicht mehr.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern nettemama
06.10.2005, 19:11 Uhr

zu: au-bescheinigung fehlt!!! was jetzt???

@heuschrecke:
danke, das ist ne gute idee.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-001 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen, wenn vor Ihnen ein Lastzug in eine enge Straße nach rechts einbiegen will?

Er wird

- seine Geschwindigkeit stark vermindern

- vor dem Abbiegen nach links ausscheren

- sich besonders weit rechts einordnen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-103 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Halten verboten?

An Taxenständen

Auf der Fahrbahn, wenn rechts ein geeigneter Seitenstreifen vorhanden ist

Auf markierten Fahrstreifen mit Richtungspfeilen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-127 / 3 Fehlerpunkte

Darf hier schneller als 60 km/h gefahren werden?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-127

Ja, wenn die Fahrbahn trocken ist

Ja, wenn die Fahrbahn nass ist