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Fahrzeuge, Technik

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12.06.2005, 18:19 Uhr

Zweitakter für den Anfang

Hallo, nachdem ich jetzt einige Zeit den A Führerschein (bis 34 PS) habe, will ich mir ein Motorrad kaufen.
Mir würden zb. ältere Zweitakter wie die RD250,250 oder die Suzuki GT250 gefallen.

Meine Frage an euch: Sind diese Maschinen zu "brtal" bzw. zu schwer fahrbar für den Anfang?
Vielleicht hat selber ja mal einen kleinen Zweitakter (250er oder 350er) gefahren und kann mir von seinen Erfahrungen berichten (Machen sie denn z.b mehr Spass (subjektiv) als ein Viertakter??)....

Danke im voraus,
MFG,
ZINK

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13.06.2005, 13:34 Uhr

zu: Zweitakter für den Anfang

Schwerer zu fahren sind sie sicher nicht, nur etwas anders, du musst mehr schalten und in höheren Drehzahlbereichen fahren. Zweitakter können nur recht empfindlich sein, Kolbenklemmer, defekte Auslasssteuerung etc. Eine Bekannte von mir hat sich eine 93-er Suzuki RGV 250 gekauft. Nach ca. 150 km war der Motor hin, Auslasssteuerung defekt, Motorschaden (war angeblich vom Verkäufer alles frisch durchgecheckt, Sache läuft noch vor Gericht).
Hol dir lieber einen Viertakter, fahren sich besser, hören sich besser an, sind unempfindlicher. Wie wäre es mit einer Suzuki GS 500 mit 34 PS, gibt es recht preiswert. Oder eine gedrosselte größerer Maschine, da hast du länger was von, wenn du nach zwei Jahren die Drossel rausmachen kannst.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-021-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-021-B

Ich darf

- als Erster abbiegen

- erst nach dem Motorrad abbiegen

- vor dem gelben Pkw abbiegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-105 / 3 Fehlerpunkte

Darf eine Ladung nach vorn über das Kraftfahrzeug hinausragen?

Ja, wenn die Ladung oberhalb einer Höhe von 2,50 m nicht mehr als 50 cm hinausragt

Ja, es reicht, wenn der Fahrer in seiner Sicht nach vorn nicht behindert wird

Ja, wenn die Ladung gekennzeichnet ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-005 / 3 Fehlerpunkte

Ab welcher Blutalkoholkonzentration müssen Sie bereits mit rechtlichen Folgen rechnen?

Ab 0,3 Promille und alkoholbedingter Fahrauffälligkeit

Ab 0,5 Promille auch ohne alkoholbedingte Fahrauffälligkeit