
|
Das FAHRTIPPS-Forum
Fahrzeuge, Technik
 K3HLIM
17.01.2005, 16:35 Uhr
LEDs am Motorrad?
Hallo an Alle
mein Kumpel und ich wollten an unsere Motorräder so zu Showzwecken ein paar LEDs anbringen. Also jetzt keine Röhren oder so ähnlich der Unterbodenbeleuctung bei Autos, sondern nur ein paar helle LEDs.
Da wir davon allerdings noch nicht so viel Ahnung haben, wollte ich jetzt wissen, ob man LEDs, wie sie mittlerweile auch bei den Blinkern und Rücklichtern verwendet werden, überhaupt anbringen darf. Sowei ich weiß, darf man ja die Unterbodenbeleuchtung am Auto anbringen, solange diese quasi als Ausstiegshilfe benutzt wird, also nur angehn, wenn die Türen aufgehen.
Wenn man LEDs anbringen darf, muss man sowas dann eintragen lassen oder gibt es wie beim Auto auch Voraussetzungen unter denen man LEDs evtl. doch anbringen darf, zb. mit dem Seitenständerschalter koppeln, dass sie während der Fahrt nicht angehen können oder so.
Andereseits wäre ich erfreut, wenn mir jemand Tipps geben kann, worauf man bei den LEDs achten muss. Wenn jemand Seiten im Internet kennt, wo man solche Informationen bekommen kann, wäre ich dafür sehr dankbar.
MfG
K3HLIM

 Stefan Süßmann
17.01.2005, 16:39 Uhr
zu: LEDs am Motorrad?
"Andereseits wäre ich erfreut, wenn mir jemand Tipps geben kann, worauf man bei den LEDs achten muss"
Vor allem darauf, daß man sie fast überall, mit Ausnahme von zugelassenen Fahrzeugen, montieren darf :-)
Sie sind verboten und werden spätestens bei der nächsten Hauptuntersuchung, vielleicht schon vorher in einer Verkehrskontrolle, ein Problem. Laßt es sein !
mfg
Stefan
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-106-B / 3 Fehlerpunkte
Womit müssen Sie hier rechnen?

Dass Ihr Fahrzeug von anderen nicht rechtzeitig gesehen wird
Dass sich Ampeln von den bunten Leuchtreklamen kaum abheben
Dass Sie entgegenkommende Fahrzeuge erst spät erkennen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-105 / 3 Fehlerpunkte
Darf eine Ladung nach vorn über das Kraftfahrzeug hinausragen?
Ja, wenn die Ladung gekennzeichnet ist
Ja, es reicht, wenn der Fahrer in seiner Sicht nach vorn nicht behindert wird
Ja, wenn die Ladung oberhalb einer Höhe von 2,50 m nicht mehr als 50 cm hinausragt
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-103 / 3 Fehlerpunkte
Sie kommen als Erster an eine Unfallstelle mit Verletzten. Was sollten Sie in der Regel zuerst tun?
Prüfen, wie schwer die Verletzungen sind
Zur nächsten Telefonzelle fahren und Rettungsdienst alarmieren
Unfallstelle absichern
FAHRTIPPS-Seiten, die Sie auch interessieren könnten:
|
|
 |
|