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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern unbe
01.12.2016, 16:02 Uhr

Punkte nach Vergehen auf Fahrrad?

Angenommen ich fahre mit dem Fahrrad über eine rote Ampel.
Bekomme ich da, wie beim Auto eine Geldstrafe Punkte und evtl. Fahrverbot?
Oder zahl ich da nur ein Bußgeld?
Und bekomme ich den Punkt nur (wenn es denn einen gibt), wenn ich einen Führerschein besitze?

Danke im Voraus.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern mariaG
01.12.2016, 16:12 Uhr

zu: Punkte nach Vergehen auf Fahrrad?

Hi unbe.

also laut https://fahrrad.bussgeldkatalog.org/rote-ampel/ bekommst du auch als Fahrradfahrer einen Punkt...

Ob du das jetzt nur bekommst, wenn du einen Führerschein hast, weiß ich leider nicht.
Sollte aber eigentlich oder?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern SteffiCorsa
07.12.2016, 15:08 Uhr

zu: Punkte nach Vergehen auf Fahrrad?

Hi zusammen,

den Punkt bekommt man meines Wissens nach mit und ohne Führerschein.
Wenn du einen Führerschein hast, hat es leider gravierende Auswirkungen. Meine Schwester hat einen Punkt bekommen, musste 80 Euro Bußgeld zahlen, zum Idiotentest und die Probezeit hat sich um ein Jahr verlängert... Sei jetzt mal dahingestellt, ob das angemessen ist.

Immerhin verfällt der Punkt nach zwei Jahren: http://www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-fahrrad-rote-ampel/

LG Steffi

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern reti.theo
07.12.2016, 21:57 Uhr

zu: Punkte nach Vergehen auf Fahrrad?

[cite]Angenommen ich fahre mit dem Fahrrad über eine rote Ampel.[/cite]
Wer auf diese dumme Idee kommt, der gehört bestraft und zwar mit aller Härte des Gesetzes, was wir da so haben.
Was soll dieses Gejammer?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern HaHoHe
09.12.2016, 14:16 Uhr

zu: Punkte nach Vergehen auf Fahrrad?

Natürlich gibt es dafür einen Punkt und das ist auch gut so!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern SteffiCorsa
20.12.2016, 09:57 Uhr

zu: Punkte nach Vergehen auf Fahrrad?

Das hat ja nichts mit Gejammer zu tun. Natürlich ist es immer falsch, vor allem auf großen Verkehrsstraßen. Aber wenn ich in einem Vorort mit dem Fahrrad in Schrittgeschwindigkeit über eine 1 Meter breite Straße fahre, über die auch alle Fußgänger gehen, weil da nämlich alle zwei Tage mal ein Auto langfährt, finde ich die Strafen etwas überzogen.
In vielen Großstädten versucht die Stadt damit nur Geld in die Kassen zu bekommen. Damit will ich nicht sagen, dass es grundsätzlich ok ist. Fahrradfahrer solten genauso verantwortungsbewusste Verkehrsteilnehmer wie Autofahrer sein.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Floor
20.12.2016, 12:43 Uhr

zu: Punkte nach Vergehen auf Fahrrad?

Steffi hat vollkommen Recht. Eine Freundin von mir bekam mal wegen einer ähnlichen Sache einen Punkt, obwohl sie noch keinen Führerschein hatte. Dadurch musste sie auch etwas länger warten, bis sie überhaupt Fahrstunden nehmen konnte.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-004 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-004

Wenn Sie bei zwei Fahrstreifen für eine Richtung auf dem linken fahren, haben Sie absoluten Vorrang

Bei zwei Fahrstreifen für eine Richtung das Reißverschlussverfahren anwenden

Dem Gegenverkehr Vorrang einräumen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-001 / 3 Fehlerpunkte

Radfahrer und Fußgänger sind auf der Fahrbahn. Was ist beim Überholen zu beachten?

Sie dürfen

- nur mit ausreichendem Seitenabstand (mindestens 1,5 m) überholen

- nicht überholen, wenn Sie einen ausreichenden Seitenabstand wegen Gegenverkehr nicht einhalten können

- mit einem Seitenabstand von weniger als 1 m überholen, wenn Sie rechtzeitig hupen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-101 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren außerorts an diesem Verkehrszeichen vorbei. In welcher Entfernung ist die Gefahrstelle zu erwarten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-101

Zwischen 250 m und 350 m

Zwischen 50 m und 150 m

Zwischen 150 m und 250 m