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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern mariaG
03.11.2016, 10:54 Uhr

Fahrverbot steht bevor

Hallo liebe Leute,
mein Mann hat es geschafft... ihm wurde eine einmonatiges Fahrverbot erteilt (zweimal in einem Jahr 30 km/h zu schnell) ...

Er braucht den Führerschein aber für die Arbeit. Gibt es eine Möglichkeit das Fahrverbot vielleicht abzuwenden? Vielleicht gegen extra Bußgeld?

Danke im Vorraus.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern unbe
03.11.2016, 11:00 Uhr

zu: Fahrverbot steht bevor

Hallo Maria,
das ist ärgerlich für dich, sowie deinen Mann.
Der Mann meiner Schwester war letztes Jahr in einer ähnlichen Situation (ihm drohten 3 Monate) und er hat damals Einspruch aufgrund von "Augenblicksversagen" eingereicht.
Das hat bei ihm nicht gezogen, weil er quasi vor der eigenen Haustür erwischt wurde, aber vielleicht hat dein Mann ja mehr Glück.
Hier hast du mal eine Übersicht, was man alles tun kann:
- er kann das Fahrverbot umgehen (Bußgeldbescheid prüfen)
- er kann es umwandeln (Anwalt sehr zu empfehlen)
- er kann auf Härtefall oder Augenblicksversagen plädieren (funktionier nur selten)

Quelle zum nachlesen: http://www.fahrverbot.com/fahrverbot-umgehen/

Hoffe es hilft und ihr bekommt das geregelt :)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-107-B / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie sich einstellen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-107-B

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Auf Arbeiter und Baugeräte auf der Fahrbahn

Auf eine unebene und verschmutzte Fahrbahn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-106 / 3 Fehlerpunkte

Wann ist das Überholen verboten?

Wenn Sie nicht die gesamte Überholstrecke überblicken

Wenn Sie nicht wesentlich schneller fahren können als der zu Überholende

Wenn die Verkehrslage unklar ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?

Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen

Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden

Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben