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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Isa-Steiner96
20.02.2015, 22:44 Uhr

Fristverlängerung des Aufbauseminars.

Hallo,

Ich habe heute den Brief bekommen, dass ich bis zum 18. April den Aufbauseminar abgeschlossen haben muss.
Nun hab ich aber das Problem, dass ich vom 18.-15. März Abitur schreibe und es einfach nicht packe, noch 9 Stunden herzugeben :(
Und nach dem Abitur fahre ich eine Woche lang in den Urlaub, was schon lange geplant ist. Das heißt, ich hätte nur noch eine Woche übrig. Außerdem hab ich bald schon wieder die mündlichen Prüfungen Anfang Mai :/
Denkt ihr die beim Amt erlassen mir eine Fristverlängerung wenn ich denen das erkläre? Oder ist die Chance gleich Null?

Liebe Grüße
Isabel

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Framivo
24.02.2015, 14:57 Uhr

zu: Fristverlängerung des Aufbauseminars.

Glaube die Chance ist gering, dass du mit der Erklärung durchkommst. Hast ja jetzt auch noch 2 Monate Zeit, da sollten sich 9 h eigentlich unterbringen lassen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Krabbes-Fahrschule
13.03.2015, 21:51 Uhr

zu: Fristverlängerung des Aufbauseminars.

Wenn auch etwas spät als Antwort, hoffentlich dennoch hilfreich. Eine Fristverlängerung zu beantragen ist in der Regel kein Problem, du solltest dich allerdings bereits vorher in einer Fahrschule zum Seminar angemeldet haben. Dann fährst du mit dem abgeschlossenen Vertrag und der erhaltenen Quittung zum zuständigen Strassenverkehrsamt, zeigst beides dort vor und beantragst gleich die Fristverlängerung.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-107 / 3 Fehlerpunkte

Wodurch erreichen Sie einen günstigen Kraftstoffverbrauch und geringen Schadstoffausstoß?

Durch eine ausgeglichene Fahrweise in niedrigen Drehzahlbereichen

Durch volles Ausfahren der Gänge

Durch einen technisch einwandfreien und richtig eingestellten Motor

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-128 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-128

Auf einen unbeschrankten Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Auf einen beschrankten Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Auf einen beschrankten Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-010 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-010

Als Anlieger dürfen Sie in dieser Fußgängerzone mit Kraftfahrzeugen fahren

In dieser Fußgängerzone dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug mit Schrittgeschwindigkeit fahren

Diese Fußgängerzone dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug nicht befahren