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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chelli
05.12.2014, 15:36 Uhr

Bußgeldbescheid ohne Foto gültig?

Habe gerade folgenden Satz gelesen: "Ein Einspruch gegen Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsüberschreitung scheint obligatorisch, wenn der Bußgeldbescheid ohne Foto ankommt. Allerdingt trügt der Schein, denn auch ein solcher Bescheid ist rechtskräftig!" (Quelle: http://zu-schnell-gefahren.de/bussgeldbescheid/)
Stimmt das wirklich? Woher wollen die denn, wenn die gar kein Foto haben tatsächlich wissen, dass ich und nicht ein anderer gefahren ist? Hoffe hier findet sich einer, der mir das erklären kann.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern dany44
19.01.2015, 11:48 Uhr

zu: Bußgeldbescheid ohne Foto gültig?

hi

foto haben sie als beweismittel.
das wird nur nicht mitgeschickt weil es zu teuer und aufwendig wäre.
wenn du den Rechtsweg gehst, kommt das Beweisfoto auf den "Tisch"

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-010 / 3 Fehlerpunkte

Worauf kann Warnblinklicht hinweisen?

Auf liegen gebliebene Fahrzeuge

Auf einen Stau

Auf Schulbusse, bei denen Kinder ein- oder aussteigen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-007 / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich bei diesem Verkehrszeichen verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-007

Sie dürfen vor diesem Zeichen nicht nach links abbiegen

Sie müssen an Verkehrsinseln rechts vorbeifahren

Sie sind verpflichtet, nach rechts abzubiegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-001 / 3 Fehlerpunkte

Was versteht man unter defensivem Fahren?

Vorsorglich an jeder Kreuzung anhalten

Mit Fehlern anderer rechnen

Nicht auf seinem Recht bestehen