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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Muri21
27.07.2014, 21:51 Uhr

Beifahrer nicht angeschnallt

Hallo Leute,
Heute bin ich ein bisschen mit einem Kollegen mit dem Auto rumgefahren.
Danach hat uns die Polizei angehalten und mein Beifahrer hat eine Strafe von 30€ bekommen weil er nicht angeschnallt war, er war zwar angeschnallt aber er hatte den Gurt unter die Achseln geklemmt weil der Gurt ihn an der Schulter weh getan hat ( Sonnenbrand). Meine Frage ist nun ? Kommt was auf mich (Fahrer) zu? Mein Beifahrer hat einen überweisungsschein gegeben aber dort steht mein Kennzeichen drauf und die Polizisten haben meinen Ausweis und Führerschein Fahrzeugpapiere genommen :-)
Danke für eure hilfe

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Kochi
22.10.2014, 16:35 Uhr

zu: Beifahrer nicht angeschnallt

Glaube nicht dass da noch was kommt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Antonia
23.10.2014, 15:59 Uhr

zu: Beifahrer nicht angeschnallt

Nein, soweit ich weiß, trifft die Strafe nur dem nicht-angeschnallten Beifahrer. Als Fahrer ist man nur dazu angehalten, den Beifahrer auf die Anschnallpflicht hinzuweisen. Einfach losfahren, ohne abzuwarten, dass der Beifahrer sich anschnallt, geht auch nicht.
Komisch nur - in deinem Fall war der Beifahrer doch angeschnallt? Naja, vielleicht reicht es schon, wenn man den Gurt nicht so trägt, wie man sollte, um als nicht angeschnallt zu gelten.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-003 / 3 Fehlerpunkte

Wo müssen Sie besonders mit Fahrbahnvereisung rechnen?

Auf Strecken, die durch Wald führen

Auf Brücken

Auf stark befahrenen Strecken

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-107 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-107

Nötigenfalls herunterschalten

Bremsen, damit in diesem Gefälle die Geschwindigkeit nicht zu hoch wird

Heraufschalten, um die Geschwindigkeit beizubehalten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-001 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Halten verboten?

Auf Bahnübergängen

An engen und an unübersichtlichen Straßenstellen

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