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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Darksully
11.01.2014, 12:10 Uhr

Rotlichtverstoß von der Polizei angehalten

Hallo liebe Forum Mitglieder!
Ich bin neu bei euch und durch mein gestriges Vergehen und der Suche nach Antworten.
Habe schon etwas bei euch gestöbert. Und würde mich freuen wenn einer von euch Erfahrungswerte zum Fall beitragen könnte.

Ich danke schon mal im vor raus.

Zum Sachverhalt:
Ich bin gestern von der Autobahn runtergefahren ... Ca 100kmh eine relativ lange gerade ausfahrt mit Ampel am Ende.
Die zum Gestrigen Zeitpunkt grün war.
Ich bremse also etwas ab und näher mich der Ampel ... Die immer noch grün ist mit ca. 70 km/h 15 m vor der Ampel wird die Gelb ...
Da ich links abbiegen muss bremse ich weiter und schaff es nicht ganz bei gelb, sodass die Ampel bereits kurz auf rot springt .
Bereits beim abbiegen sehe ich wie links an der Kreuzung blau Licht an geht und ein Mannschaftsbus der Polizei wendet und mir folgt .
Kurz darauf werde ich angeblinkt und soll halten .
Der Bereitschaftspolizist nimmt meine Personalien auf und teilt mir mit das ich Post bekomme ...
Meine Frage , ich bin nicht in der Probezeit ... Aber können die 4 Polizisten die nicht hinter mir standen, sondern an der Kreuzung links von mir eine adequate Aussage treffen wie lange die Ampel rot war?!
Und muss ich mit einem Fahrverbot rechnen ?!
Wie gesagt jeder der Erfahrung dies bezüglich hat gerne raus damit!
Vielen danke euch !

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11.01.2014, 14:02 Uhr

zu: Rotlichtverstoß von der Polizei angehalten

als Polizist sag ich Dir, rechne ruhig mit dem schlimmsten !

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Darksully
11.01.2014, 14:28 Uhr

zu: Rotlichtverstoß von der Polizei angehalten

Es gibt doch aber noch die leichte "Variante"
Als Verwahrung bis 3 Punkte und 90 Euro glaub ich...
Is das nicht realistisch ?!
Ich brauch doch den Führerschein XD

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.20-005 / 3 Fehlerpunkte

Im Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn hält ein Linienbus mit eingeschalteter Warnblinkanlage an einer Haltestelle. Wie verhalten Sie sich?

Geschwindigkeit beibehalten, da der Bus auf der anderen Fahrbahnseite hält

Nur dann mit Schrittgeschwindigkeit weiterfahren, wenn Fahrgäste die Fahrbahn überqueren wollen

Auf Schrittgeschwindigkeit abbremsen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-114 / 3 Fehlerpunkte

Wer darf auf dieser Straße mit einem Kraftfahrzeug fahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-114

Wer etwas einkaufen will

Wer Waren liefern muss

Wer jemanden besuchen will