Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Bußgeld, Punkte, Probezeit


 
(- Beitrag wird nicht angezeigt -)
 
Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
28.11.2012, 21:13 Uhr

zu: Probezeit, Unfall am Kreisverkehr Fahrerflucht!

Zum unerlaubten Entfernen vom Unfallort gibt es den §142 im Strafgesetzbuch:

http://dejure.org/gesetze/StGB/142.html


»I. Konsequenzen im "Normalfall"

Hier pauschale Angaben zu machen, ist schwierig, da das Strafmaß vom jeweiligen Einzelfall abhängig ist. Erfahrungsgemäß ist als Ersttäter mit einer Geldstrafe von 20-40 Tagessätzen und einem Fahrverbot von bis zu drei Monaten zu rechnen. Entsteht bei dem Verkehrsunfall ein erheblicher Sachschaden, kann schnell eine Sperrfist zur Wiederertielung der Fahrerlaubnis von bis zu 12 Monaten drohen. Die Fahrerlaubnisverordnung sieht desweiteren eine Eintragung von sieben Punkten im Verkehrszentralregister vor.

II. Konsequenzen für Fahranfänger / Fahrerlaubnis auf Probe

Für Fahranfänger kommt zu den genannten Konsequenzen noch hinzu, dass von der Fahrerlaubnisbehörde die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet wird. Darüber hinaus wird die Probezeit um zwei Jahre verlängert. Bei weiteren Verstößen kann der Führerschein in Gefahr sein.«

Quelle: http://www.unfall-verkehr-recht.de/index.php/mpu-v
erfahren/135-strafmass-fahrerflucht


Ein Besuch beim Anwalt ist empfehlenswert.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Hinniwilli
29.11.2012, 12:27 Uhr

zu: Probezeit, Unfall am Kreisverkehr Fahrerflucht!

http://www.verkehrslexikon.de/Texte/UnfallFlucht04
.php


"Meldet er dann den gegen 20 Uhr verursachten Schaden am nächsten Morgen der Polizei, so ist diese Meldung unverzüglich im Sinne des § 142 StGB. Sein Verhalten stellt sich dann nicht als Unfallflucht dar "


Anderer Aspekt: Auch Beihilfe zur Unfallflucht ist strafbar. Wenn man aber davon ausgeht, dass es doch keine Unfallflucht war, dann liegt natürlich auch keine Beihilfe vor.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-004 / 3 Fehlerpunkte

Was gilt nach diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-004

Parken ist während des Einkaufens überall erlaubt

Höchstens mit Schrittgeschwindigkeit fahren

Auf spielende Kinder achten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.20-006 / 3 Fehlerpunkte

Eine Straßenbahn fährt in der Fahrbahnmitte und erreicht eine Haltestelle mit wartenden Fahrgästen am Fahrbahnrand. Wie verhalten Sie sich kurz vor dem Stillstand der Straßenbahn?

Ich brauche die Fahrgäste in dieser Situation nicht zu beachten, weil sie die Fahrbahn noch nicht betreten dürfen

Ich überhole die Straßenbahn, weil diese noch nicht steht

Ich bleibe hinter der Straßenbahn, um die Fahrgäste nicht zu gefährden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.38-102 / 3 Fehlerpunkte

Welche Bedeutung kann das blaue Blinklicht allein (ohne Einsatzhorn) haben?

Ankündigung eines geschlossenen Verbandes

Das Fahrzeug befindet sich auf einer Einsatzfahrt. Sie sollten ihm Platz machen

Ohne Einsatzhorn hat das blaue Blinklicht keine Bedeutung