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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Kingpin
24.08.2012, 11:33 Uhr

Was passiert, wenn ...

Was passiert, wenn man in der Probezeit durch einen Graben rast, das Auto dabei deutlich an der Stoßstange vorne, Motorhaube und Stoßstange hinten beschädigt und in einem Maisfeld landet, einen Alkoholwert von 0,9 vor Ort (pustegerät) hatte und 21 Jahre alt ist?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
24.08.2012, 14:54 Uhr

zu: Was passiert, wenn ...

Wegen des Alk in der Probezeit wirst du eine "Einladung" zum Seminar für alkoholauffällige Kraftfahrer erhalten:
http://www.afn.de/besondere-aufbauseminare/

Dann kommt das Bußgeld:
http://bussgeldkatalog.kfz-auskunft.de/alkohol.htm
l


Und obendrein:
» Spätestens mit 0,5 Promille im Blut lässt die Reaktionsfähigkeit drastisch nach. Deshalb geht die Polizei hier bereits von einer Ordnungswidrigkeit aus und verhängt ein Bußgeld. Ab 0,8 Promille droht Führerscheinentzug.

Ist der Alkohol eindeutig für den Unfall verantwortlich, greift in der Kfz-Haftpflichtversicherung die Trunkenheitsklausel. Sie befreit den Versicherer von seiner Leistungspflicht. Was das heißt? Der Schutz des Geschädigten steht im Vordergrund, darum reguliert Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden, nimmt dann jedoch den Fahrer in Regress. Maximal 5.000 Euro kann sie sich vom Schädiger zurückholen. «



Dir wurde kein Blut abgenommen? Oder steht nur das Ergebnis noch aus?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Kingpin
24.08.2012, 16:15 Uhr

zu: Was passiert, wenn ...

Vielen Dank für die Antwort.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Kingpin
24.08.2012, 16:20 Uhr

zu: Was passiert, wenn ...

Der Fall ist nicht mir passiert, sondern einem bekannten. Das Ergebnis vom Blut ist noch nicht da.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
31.08.2012, 14:05 Uhr

zu: Was passiert, wenn ...

»Ab 0,8 Promille droht Führerscheinentzug.«

Ja, so ist das im Internet - einer schreibt vom anderen ab. Mehr als 10 Jahre sind nun vergangen, dass die Grenze von 0,8 Promille auf 0,5 Promille gesenkt wurde. Und wie in allen Pressemeldungen üblich, ist von "Führerscheinentzug" die Rede, obwohl es sich um ein Fahrverbot handelt.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-102 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Halten verboten?

Auf Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen

Vor Ein- und Ausfahrten von Grundstücken

Auf markierten Fahrstreifen mit Richtungspfeilen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-006 / 3 Fehlerpunkte

Ihr Kraftfahrzeug verliert etwas Öl. Wie viel Trinkwasser kann bereits durch einen Tropfen Öl ungenießbar werden?

Bis zu

- 1 Liter

- 50 Liter

- 600 Liter

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-002 / 3 Fehlerpunkte

An welchen Stellen ohne vorfahrtregelnde Verkehrszeichen gilt die Regel "rechts vor links"?

An Einmündungen mit abgesenktem Bordstein

An Straßenkreuzung und -einmündungen

Wo Feld- oder Waldwege in eine andere Straße münden