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Bußgeld, Punkte, Probezeit
kovexx
30.11.2011, 23:34 Uhr
verkehrsunfall
Hallo an alle forum mitglieder,
Habe am 02.04.2011 einen verkehrsunfall an einer großen kreuzung gehabt und bin meines erahtens nicht schuld bin auf einer grünen ampel zugefahren auf einer kreuzung um anschliesend nach links abzubigen war relativ langsam unterwegs und habe die spur eingehalten bin nicht über die mitte der kreuzung gekommen habe sie nicht überquert plötzlich kommt einer von rechts der muss warscheinlich über rot gefahren sein oder wollte die gelbe noch schnell passieren und fährt mir hinten rechts rein hatte noch 2 insassen im fahrzeug leider gottes sind das keine unabhängige zeugen sondern famillien angehörige der unfall verursacher fuhr alleine hatte sich aber im nachhinein zwei unabhängige zeugen geholt nun ging die streit sache vor gericht die richterin meinte das sie mir moralisch glauben würde aber anhand der zeugenaussagen der anderen parteien nichts machen könnte sie machte mir ein angebot ich sollte 600 euro zahlen und alle anklagepunkte würden wegfallen nun ist es so dass ich das angebot annehmen könnte oder aber weiter machen soll allerdings wenn ich weiter mache kommen viele kosten auf mich zu um einen unfall analytiker anzufordern was soll ich machen und wie viele punkte kommen auf mich zu ich bin noch in der probezeit ich bedanke mich schon mal im voraus und freue mich auf eure antworten liebe grüße kovexx
Hinniwilli
01.12.2011, 08:01 Uhr
zu: verkehrsunfall
Wenn du erwartest, dass andere sich die Mühe machen, dir zu helfen, dann könntest du dir auch die Mühe machen, deinen Text durch Satzzeichen und Großschreibung leserlich zu machen.
Peg
01.12.2011, 11:54 Uhr
zu: verkehrsunfall
Ja, hilfreich wäre das, @Hinniwilli.
Bei der Gelegenheit möchte ich gleich meine Bitte um Absätze einbringen. ;o)
Nun aber zu dem, was ich dem Text entnahm:
»bin auf einer grünen ampel zugefahren auf einer kreuzung um anschliesend nach links abzubigen«
Daraus geht nicht hervor, dass die LZA tatsächlich bei grün passiert worden ist.
»plötzlich kommt einer von rechts der muss warscheinlich über rot gefahren sein oder wollte die gelbe noch schnell passieren«
Das passt nicht! Wenn deine Ampel schon lange grün war, kann er nicht bei noch knapp gelb gefahren sein.
Scheinbar hatte er dafür Zeugen. Somit hast du dich bei deinem Rot im Kreuzungsbereich aufgehalten. Den hättest du aber nicht befahren dürfen, wenn du ihn auch wieder "pünktlich" hättest verlassen können.
Ich denke, darauf beruhte am Ende auch das Urteil.
Was erhoffst du dir von einem Unfallanalytiker?
ME kann der doch auch nichts anderes feststellen, als dass der Unfallgegner dein stehendes Auto erwischte - und das hast du ja nie bestritten.
Bliebe also der Vorwurf des Rotlichtverstoßes:
»Der Grundsatz, dass es für die Wertung als Rotlichtverstoß auf den durch die Lichtzeichenanlage geschützten Bereich ankommt gilt sogar, wenn die Haltelinie bei "grün" überfahren wird und dann - nach verkehrsbedingten Halt - bei "rot" in die Kreuzung eingefahren wird. Solche Fälle gelten nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes als Rotlichtverstoß, gegebenenfalls sogar als qualifizierter Rotlichtverstoß.«
Quelle: http://www.strassenverkehrsrecht.net/index.php/rot
lichtverstoesse
und der würde dir auch die verlängerte Probezeit und das Aufbauseminar einbringen.
In wieweit das Angebot der Richterin daran etwas ändern würde, kann ich dir nicht sagen. Da hoffe ich auf Klärung durch zB. Durban. ;o)
kovexx
01.12.2011, 15:58 Uhr
zu: verkehrsunfall
Danke an alle aber so einfach ist das nicht @ peg
der unfall gegner behauptet das er von vorne gekommen ist und nicht von rechts so wie es wirklich war und ich hätte ihm die vorfahrt genommen und zum thema polizei naja schlechte arbei abgeliefert keine fotos und keine messung durchgeführt obwohl es notwendig gewesen wäre man sagte mir nur zitat polizei: ich hoffe das ist nicht die endposition fahren sie ihr auto von der kreuzung weg naja
Peg
05.12.2011, 14:59 Uhr
zu: verkehrsunfall
Sonst noch etwas, @Kovexx, das für die Urteilsfindung (durch Zeugenaussagen unterstützt) anders war, als du es in deinem Eingangspost als Wahrheit dargestellt hast?
Du wirst verstehen, dass es unter den gegebenen Umständen keinen Spaß macht, in deinem Thread zu antworten.
Da du hier die Bitten um bessere Lesbarkeit (durch Benutzung von Großbuchstaben, Satzzeichen und Absätzen) schlichtweg ausblendest,
stellt sich mir die Frage, ob es dir bei der Wahrnehmung des Unfallherganges nicht ähnlich erging.
Solltest du aber so sehr davon überzeugt sein, dass die Aussage deines Unfallgegners nicht stimmt, wäre ein Unfallanalytiker vll. wirklich nicht die schlechteste Idee - zumal die Kosten dafür (sollte das Gutachten deine Version unterstützen!) eh der gegnerischen Versicherung zur Last gelegt würde.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-005 / 3 Fehlerpunkte
Sie nähern sich einem Bahnübergang, dessen Schranken geöffnet sind. Wie verhalten Sie sich?
Mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren, Bahnstrecke beobachten
Vor dem Bahnübergang warten, wenn auf ihm wegen Stau angehalten werden müsste
Mit unverminderter Geschwindigkeit weiterfahren, weil in solchen Fällen der Straßenverkehr immer Vorrang hat
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-003 / 3 Fehlerpunkte
Sie nähern sich einem Bahnübergang mit Blinklichtanlage und Halbschranke. Das rote Blinklicht leuchtet auf; die Halbschranke ist noch geöffnet. Wie verhalten Sie sich?
Vor dem Andreaskreuz warten
Den Bahnübergang überqueren, wenn kein Schienenfahrzeug in Sicht ist
Weiterfahren, solange die Halbschranke noch geöffnet ist
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-001 / 3 Fehlerpunkte
An einem Bahnübergang schwenkt ein Bahnbediensteter eine weiß-rot-weiße Fahne. Was bedeutet dies?
Sie müssen vor dem Bahnübergang warten
Sie dürfen die Gleise vorsichtig überqueren
Die Fahne hat nur Bedeutung für den Lokführer
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