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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tweaker
16.08.2011, 21:13 Uhr

Videomeßung mit Überholen im Verbot

Hallo,

ich wurde in der letzten Woche von einem Videomeßfahrzeug durch Hinterherfahren einer Ordnungswidrigkeit überführt.

Ich habe das Meßfahrzeug im Überhohlverbot überholt und anschließend auf 125 - 130 km/h bei max. zulässigen 80km/h beschleunigt.
(Der Beamte notierte " ca. 125km/h ", ich verweigerte die Aussage und Unterschrift)

Laut den Beamten droht mir nun ein Fahrverbot von einem Monat.
Ich möchte aber Einspruch einlegen, da auf Grund der großen Toleranz bei Videomessungen evtl. die 41 km/h Überschreitung nicht erreicht wurden.

Welche Chancen habe ich nun?

Viele Dank
Tweaker

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
18.08.2011, 06:49 Uhr

zu: Videomeßung mit Überholen im Verbot

Ich sehe die Chancen nicht als "rosig" an.
Schließlich wurden die Geräte für die Videoüberwachung eigens dafür hergestellt. Entsprechend wird sich es sich bei der genannten Überschreitung um einen "Nettowert" handeln.
Das heißt: Anders als beim Blick auf den eigenen Tacho, wenn es aus dem Wagenfenster des Ordnungsamtes blitzt, kannst du nicht "mal eben" deinen Tachovorlauf oder eine Messtoleranz abziehen.
Nach Protest, werden die Videoaufnahmen zwar noch einmal genau gesichtet, aber ich glaube nicht, dass da ein Abzug zu erwarten ist, der dich von einem Fahrverbot bewahrt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
18.08.2011, 18:14 Uhr

zu: Videomeßung mit Überholen im Verbot

Welche Geschwindigkeit wird denn nun vorgeworfen?
Ansonsten sehe ich es ähnlich wie Peg.
Wenn es sich um ein Provida- Fahrzeug handelte, müsste m.E. die Toleranz bereits verrechnet sein.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-008 / 3 Fehlerpunkte

An einem direkt vor Ihnen fahrenden Polizeifahrzeug leuchtet "BITTE FOLGEN" auf. Welche Bedeutung hat das?

Nur Schwertransporte müssen dem Polizeifahrzeug folgen

Nur Sie müssen dem Polizeifahrzeug folgen

Alle Fahrzeuge, die in gleicher Richtung fahren, müssen dem Polizeifahrzeug folgen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-108-B / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie in dieser Situation beachten?|(Warnblinklicht an)

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-108-B

Sie dürfen

- in keinem Fall vorbeifahren

- nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren

- nur vorbeifahren, wenn eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-001 / 3 Fehlerpunkte

Die Ampel zeigt "Grün". Sie wollen rechts abbiegen. Wie verhalten Sie sich gegenüber Fußgängern, welche die Straße überqueren, in die Sie einbiegen wollen?

Nur warten, wenn mehrere Fußgänger gleichzeitig die Straße überqueren

Zügig abbiegen, da die Fußgänger auf den Fahrzeugverkehr Rücksicht nehmen müssen

Auf Fußgänger besondere Rücksicht nehmen, nötigenfalls warten