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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern barkeeper79
16.11.2009, 21:08 Uhr

Wiederholungstäter

Hallo zusammen,

kurze Schilderung: Trunkenheitsfahrt 2003 mit 1,79 Promille -> Führerscheinentzug MPU etc.

Nun, leider, erneut so ein Fall: 15.10.2009 Trunkenheitsfahrt mit 1,4 Promille voraussichtlich (Blutuntersuchung liegt noch nicht vor)

Was wird auf mich zukommen. Kostenmäßig?
Länge der Sperrfrist etc...

Vielen Dank im Voraus

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern julien81
18.11.2009, 00:34 Uhr

zu: Wiederholungstäter

Na das liegt im ermässensspielraum der behörde!!!!

Aber kosten sind da das kleinste problem!!!!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern nurse
20.11.2009, 22:31 Uhr

nichts gelernt

Da scheint ja die MPU nichts geholfen zu haben?
Alkohol am Steuer ist ein absolutes "no go".
Vielleicht mal eine Beratung in einer Suchtambulanz einholen?
Gut gemeinter Rat von mir.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Coboldt
24.11.2009, 13:50 Uhr

Kein Ermessen!

Hier hat die Fahrerlaubnisbehörde kein Ermessen. Es ist die zweite Fahrt unter Alkoholeinfluss. Die Höhe der Promillewerte spielt keine Rolle. Nach § 13 Nr. 2 b FeV muss die Fahrerlaubnisbehörde vor Neuerteilung eine MPU anordnen.

Sperrfrist und Geldstrafe liegen im Ermessen des Tatrichters und entziehen sich meiner Kenntnis. Die Sperre beträgt jedoch mindestens 6 Monate. Ich würde mich so auf 30 Tagessätze einrichten. Die Höhe der Tagessätze berechnen sich aus deinen Bruttoeinkünften.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-101-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-101-B

Links von der Fahrbahnbegrenzung darf nicht gehalten werden

Langsame Fahrzeuge müssen möglichst auf dem Seitenstreifen fahren

Die Fahrbahnbegrenzung darf auf keinen Fall überfahren werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen aus einem Grundstück über einen Gehweg auf die Fahrbahn einbiegen. Worauf müssen Sie achten?

Verkehrsteilnehmer auf dem Gehweg dürfen nicht gefährdet werden

Immer zuerst auf den fließenden Verkehr auf der Fahrbahn

Gegebenenfalls ist ein Einweisen erforderlich

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-002-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-002-B

Ich darf vor dem Radfahrer abbiegen

Ich muss an der Haltlinie zunächst anhalten

Ich muss den Radfahrer durchfahren lassen