Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern knackiwacki
22.10.2009, 09:18 Uhr

mal wieder scheiße gebaut

Guten morgen zusammen,
ich hab mein Führerschein im Sep.06 bekommen...

anfang 07 oder so wurde ich dann abstand geblitzt 4/10 des halben tacho werts,
hab meine strafe bezahlt und musste Nachschulung machen probezeit verlängerung

08 wurde ich mit genau 21 km/h zu schnell auf der autobahn geblitzt ... 1 punkt

am 3.9 dieses jahres würde ich auf der autobahn abstand geblitzt bei einer gescheindigkeit von 145 km/h hätte ich 72,50 meter halten müssen hatte aber nur 31,81m also weniger als 5/10 des halben tacho werts.

was ich bekomme weiß ich
100 euro strafe 2 punkte und 23,50 bearbeitungsgebür...


aber meine frage is, was kommt nun auf mich zu da ich ja noch immer in probezeit bin...
muss ich mpu? ist der schein weg, wie lang sogar ganz?

was passiert?


ich weiß selber dass es scheiße war aber kann man nimmer ändern....

vielen dank für eure hilfe

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
22.10.2009, 12:05 Uhr

zu: mal wieder scheiße gebaut

hast du ein schreiben bekommen an in dem dir der freiwillige besuch eines verkehrspsychologischen beratungsgespräches gemacht wurde ?
wenn ja, karte für mindestens 3 monate weg, wahrscheinlich auch noch ein fahrgutachten erforderlich.

wenn nein, glück gehabt.

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern knackiwacki
22.10.2009, 12:35 Uhr

zu: mal wieder scheiße gebaut

bis jetzt noch gar nix, da des auto auf meinen vater läuft und ich erst als fahrer bekannt gegeben wurde...
des mit den punkten usw stand auf den schreiben für den vater...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
22.10.2009, 15:48 Uhr

zu: mal wieder scheiße gebaut

Wenn Du für den Verstoß von 2008 noch kein Schreiben der Führerscheinstelle bekommen hast, in dem Dir angeboten wird, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen, dann wird dies nun passieren.

Danach wird beim nächsten A- Verstoß innerhalb Deiner verlängerten Probezeit die Fahrerlaubnis entzogen.

mfG
Durban

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern knackiwacki
22.10.2009, 18:14 Uhr

zu: mal wieder scheiße gebaut

nein, hab ich nicht bekommen... zumindest nicht dass ich mich daran erinnern könnte...

muss ich da dann teilnehmen? was passiert wenn ich teilnehme, was wenn nicht?

is der schein dann gar nicht weg?

was ist fals ich des doch bekommen habe, (was ich aber def. nicht hab) und nicht teil genommen hab?


... ich will es definitiv nicht noch zu einen verstoß kommen lassen... darauß hab ich jetzt endgültig gelernt... wenns auch länger gedauert hat :-( aber falls es doch noch mal zu was kommen sollte, kann man ja nie wissen... ist er dann ganz weg und muss neu gemacht werden?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern knackiwacki
24.10.2009, 08:13 Uhr

zu: mal wieder scheiße gebaut

schon ma danke für eure antworten...!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Blackyt
08.04.2010, 12:41 Uhr

zu: mal wieder scheiße gebaut

Also ich habe ein ziemlich gleichen fall.

Nur etwas andere Umstände.
Ein Unfall wetterbedingt 3pkt in 08.08
Aufbauseminar im März 09
21 kmh im april 09 1pkt keine MPU
vielleicht da ich noch im Aufbauseminar war?
Probezeitverküzung mai 09
und nun am 22.03.2010 26kmh zu schnell
(Elektronisches leitsystem... 1. 130 2. aufgehoben 3. leer 4. leer 5. 130. 6. aufgehoben 7. leer 8. leer 9.100 "Blitzer" 10. wieder aufgehoben. kommt mir vor wie schiekane aber nunja)

Was heisst das nun zum thema Fürherschein bzw Fahrverbot?
Da ich ja noch keine MPU hatte bekomm ich ein Fahrverbot? oder da 3. delikt Führerschein ganz weg?

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-110-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-110-B

Den Radfahrer erst hinter dem stehenden Pkw überholen

Den Radfahrer in Höhe des stehenden Pkw zügig überholen

Vorsichtig an dem stehenden Pkw vorbeifahren, weil plötzlich Gegenverkehr auftauchen könnte

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-015 / 3 Fehlerpunkte

Ein Fußgänger mit einem weißen Stock will vor Ihnen die Fahrbahn überqueren. Wie müssen Sie sich verhalten?

Geschwindigkeit vermindern und nötigenfalls anhalten

Weiterfahren, weil Blinde die Fahrbahn nicht ohne Begleitung überqueren dürfen

Warnzeichen geben und mit gleicher Geschwindigkeit weiterfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-016 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesem Verkehrszeichen erlaubt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-016

Schwerbehinderte mit entsprechend nummeriertem Parkausweis dürfen hier parken

Mit einem Parkschein aus einem Parkscheinautomaten darf hier jeder unbegrenzt parken

Das Halten zum Ein- oder Aussteigen für jeden