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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern FaboOo_92
17.07.2009, 20:43 Uhr

Führerscheinstelle hat leider Samstags geschlossen was NUN??

Hallo Leute,

Ich habe schon vor 2 Wochen meine Praktische Prüfung abgelegt und bestanden, ich werde morgen (Samstag) 17 und dürfte ja normal mit einer Begleitung ein Fahrzeug führen.

Da mein Geburtstag ja leider auf den Samstag fällt kann ich meinen Schein leider nicht abholen da die Führerscheinstelle Samstags nicht offen hat.

Darf ich trotzdem fahren und würde dann nur bei einer möglichen Kontrolle eine Strafe von 10 EURO bekommen oder hätte das weitere Folgen?
Die Polizisten können ja nachfragen ob ich bestanden habe oder nicht.

Nun habe ich auch einen Roller hierstehen darf ich diesen fahren und müsste bei einer Kontrolle auch nur ein Bußgeld in Höhe von 10 EURO erwarten oder drohen mir da auch höhere Strafen?

Die Klasse M ist ja im BF-17 Schein enthalten auch ohne Begleitung.

Danke für die Hilfe...=)

Mit freundlichen Grüßen

FaboOo

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
17.07.2009, 21:54 Uhr

zu: Führerscheinstelle hat leider Samstags geschlossen was NUN??

weder das eine noch das andere darfst du.
der führerschein ist erst mit aushändigung gültig, alles andere ist fahren ohne fahrerlaubnis.
solltest du erwischt werden, darfst du erheblich länger als bis montag auf deinen "führerschein" warten.

mfg

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-027-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-027-B

Ich darf durchfahren

Ich muss den gelben Pkw durchfahren lassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-013-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-013-B

Ich darf als Erster die Kreuzung überqueren

Ich muss den Radfahrer abbiegen lassen

Ich muss den roten Lkw abbiegen lassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-022 / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie innerorts an Kreuzungen und Einmündungen besonders achten?

Die breitere Straße ist immer bevorrechtigt

An allen Kreuzungen und Einmündungen gilt ausnahmslos die Regel "rechts vor links"

Kreuzende oder einmündende Straßen können bevorrechtigt sein, obwohl sie schmal und weniger gut ausgebaut sind