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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern pretender
14.06.2009, 00:12 Uhr

Unfall

Habe in der Probezeit einen Unfall gebaut. Bin in zu schnell in eine rechts abgebogen und bin da gegen die Wand gefahren, und da von der Polizei. War nicht angeschnallt.

Was kann auf mich zukommen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Crashkid
14.06.2009, 03:17 Uhr

zu: Unfall

Das kann man zwar nicht sicher vorhersagen, aber recht wahrscheinlich wird der Vorwurf lauten:

"Sie fuhren in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- oder Verkehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit.
Es kam zum Unfall."

Das macht dann 3 Punkte, 75 Euro Strafe plus etwa 25 Euro Bearbeitungsgebühr. Da du noch in der Probezeit bist, kommt ein Aufbauseminar hinzu (Preise vergleichen, die variieren teils sehr stark von Fahrschule zu Fahrschule, ich habe 300 Euro bezahlt) und deine Probezeit wird auf insgesamt 4 Jahre verlängert.

Für das Fahren ohne Sicherheitsgurt könnten noch 30 Euro dazukommen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
14.06.2009, 19:50 Uhr

zu: Unfall

Woher weiß die Polizei, dass Du nicht angeschnallt warst?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern pretender
14.06.2009, 21:35 Uhr

zu: Unfall

weil, als es passiert ist, eine Polizeistreife vom Hof gefahren war, (bin neben der Hofausfahrt an die Wand gefahren). Sie haben dann gesehen dass ich nicht angeschnallt war.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
16.06.2009, 18:22 Uhr

zu: Unfall

Hat die Polizei vor Ort ein Verwarngeldangebot gemacht oder in Aussicht gestellt?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern drogenixgut
18.06.2009, 16:42 Uhr

zu: Unfall

also von mir würdest du ganz klar den bundes verdienst orden erhalten,aber wie ich unsere Omerkel kenne wirst du das seminar abreißen und vermutlich noch weitere problemchen kriegen

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-009 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-009

Auf den Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs

Auf ein Verbot für Fahrrad- und Mofa-Fahrer

Auf einen Sonderweg für Fußgänger

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-115 / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrzeuge dürfen den so gekennzeichneten Sonderfahrstreifen benutzen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-115

Lkw

Pkw

Linienbusse

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen