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Bußgeld, Punkte, Probezeit
 peter321
20.10.2008, 12:02 Uhr
3. Auffälligkeit - Schonfrist wirksam?
Hallo:
kurz und knapp:
Da ich Vielfahrer bin, stecke ich jetzt leider in folgendem Dilemma:
1. Geblitzt -1 Punkt-: Aufbauseminar
2. Geblitzt -1 Punkt-: Verwarnung mit Empfehlung auf eine verkehrspsychologische Beratung
3. Geblitzt -1 Punkt-: Führerschein weg, Brief kam letzten Freitag
Meine Frage: Da ich -wie oben erwähnt- Vielfahrer bin und von meinem Führerschein mein Beruf- und Zivildienst abhängig ist, gibt es eine Möglichkeit, auf den Führerscheinentzug zu verzichten?
Sonst gibt es -leider- einen Arbeitslosen mehr!
Zwischen dem 2. und 3. Verkehrsverstoß liegen keine 2 Monate. Soweit ich mich informiert habe,
befindet man sich in einer gewissen "Schonfrist", d.h. man bekommt eine Empfehlung zu einer
VPB (Empfehlung ist ja kein Muss) und alles, was zum Zeitpunkt der Empfehlung bis hin zu
2 Monaten passiert, bleibt folgenlos.
z.B. Am: 01.01. geblitzt, am 10.01. kommt die Empfehlung und am 20.01. wird man erneut geblitzt.
So bleibt dieser Verstoß ohne Folgen, nur alle Verstöße nach den 2 Monaten.
Sehe ich das richtig? Wenn ja, dann hat die Verkehrsbehörde einen Fehler gemacht. Wo kann ich
das ganze Nachweisen, §?
Habe Morgen einen Termin bei der Verkehrsbehörde.
PS: Es geht hier rein um den Sachverhalt, bitte keine moralischen Predigten.
Als beruflicher Vielfahrer unter Zeitdruck hat man es eben schwer, es waren
schließlich keine alkoholbedingten Auffälligkeiten (was ich natürlich nie machen würde).
Danke für eure Hilfe und Gruß
Peter

 carhol
20.10.2008, 13:02 Uhr
zu: 3. Auffälligkeit - Schonfrist wirksam?
war dir keine frist für die beratung gesetzt ?
wenn ja und die frist überschritten hast, ist die karte weg, wenn nein darfst du sie behalten.
bei deiner lernresistenz wird es aber nicht lange dauern bis du die karte los bist.
mfg
 Ellysa
20.10.2008, 19:45 Uhr
zu: 3. Auffälligkeit - Schonfrist wirksam?
Da freut sich das tote Kind aber, wenn es von einen nüchternen Autofahrer statt einen Betrunkenen überfahren wurde ;) Vergehen ist Vergehen und nüchtern ist es noch schlimmer, weil dann solltest du ja Verantwortungsbewusstsein haben.
Und die Punkte für einen Führerscheinentzug kriegt man ja nicht mit zwei, drei Verstößen zusammen - da war in der Regel noch wesentlich mehr.
 Ellysa
20.10.2008, 19:53 Uhr
zu: 3. Auffälligkeit - Schonfrist wirksam?
Gut, daran habe ich jetzt nicht gedacht. Aber trotzdem, A-Verstöße sind ja nicht ganz so leicht zu begehen.
 peter321
22.10.2008, 11:18 Uhr
Termin bei der Straßenverkehrsbehörde
so, ich war heute dort, habe denen den Sachverhalt erklärt und die § gezeigt...
die Sachbearbeiterin, die zu meinem Glück sehr nett war, konnte meine Argumentation zwar zuerst
nicht nachvollziehen, hat sich dann aber selbst im Gesetz schlau gemacht und noch mit dem Vorgesetzen geredet.
Ergebnis: Ich lag im Recht!
Da zwischen dem Ablauf der "Empehlung zu einer VPB" und dem Tattag des 3. Vergehens keine
2 Monate lagen, wird mir mein Führerschein nicht entzogen.
glück gehabt smile.gif
 Ellysa
22.10.2008, 22:14 Uhr
zu: 3. Auffälligkeit - Schonfrist wirksam?
Na, dann nutze die "2. Chance" jetzt auch, alles andere wäre doch ärgerlich ;)
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-001 / 3 Fehlerpunkte
In welchen Fällen dürfen Sie in eine Kreuzung nicht einfahren, obwohl Sie Vorfahrt haben?
Wenn Sie
- ein Fahrzeug mit Blaulicht und Einsatzhorn behindern würden
- als Linksabbieger lediglich wegen des Gegenverkehrs auf der Kreuzung warten müssten
- auf der Kreuzung warten müssten, weil der Verkehr stockt
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-110 / 3 Fehlerpunkte
Sie fahren außerhalb geschlossener Ortschaften und wollen nach rechts in eine Vorfahrtstraße einbiegen. Worauf müssen Sie achten?
Von rechts könnte sich ein überholendes Fahrzeug nähern
Ich muss beim Rechtsabbiegen nur nach links schauen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-106-B / 3 Fehlerpunkte
Wie müssen Sie sich verhalten?

Weiterfahren, weil die Fußgänger noch auf dem Gehweg sind
Weiterfahren, solange nicht mehr als zwei Fußgänger die Fahrbahn überqueren wollen
Anhalten, um den Fußgängern das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen
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