|
Das FAHRTIPPS-Forum
Bußgeld, Punkte, Probezeit
-LaRrY-
16.09.2008, 00:49 Uhr
Droht mir ein Aufbauseminar???
Also, folgende Situation:
Ich bin versehentlich entgegen der Einbahnstraße gefahren. Bußgeld wäre demnach 20 EUR. Dies haben 3 Passanten beobachtet, diese meinen nun das ich erheblich zu schnell war (sie sind der Meinung das ein Golf 2 auf 200m auf gut 60km/h beschleunigen kann wenn er um die Kurve kommt) und haben sich mein Kennzeichen notiert mit der Bemerkung "Das wird der Polizei gemeldet".
Nun stellt sich mir die Frage was mir da so bevorsteht? Sollte es zu einer Vernehmung durch die Polizei kommen werde ich natürlich das falsche einbiegen in die Einbahnstraße gestehen, da gibts ja nichts dran zu rühren. Mit der Geschwindigkeit bin ich jedoch nicht einverstanden.
Zugegeben, ich hatte keine 30 drauf sondern mehr, auch drehten meine Räder durch (was durch Kopfsteinpflaster schnell passieren kann) aber mehr als 50 hatte ich garantiert nicht auf dem Tacho.....
Es steht ja für mich dann Quasi 3 Aussagen gegen 1 (meine) Aussage. Addieren sich die 2 Summen zusammen und ich gehe Tatsächlich von 50km/h aus, also 20km/h Überschreitung komme ich auf 20EUR fürs falsche Einbiegen und 35EUR für die Geschwindigkeit: 55 EUR. Da stellt sich mir die Frage: Gibt das direkt Punkte und die Anordnung eines Aufbauseminars oder mache ich mir da gerade "unnötig" einen Kopf drüber???
mfg. -LaRrY-
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-010 / 3 Fehlerpunkte
Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen beachten?
Diese Fußgängerzone dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug nicht befahren
Als Anlieger dürfen Sie in dieser Fußgängerzone mit Kraftfahrzeugen fahren
In dieser Fußgängerzone dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug mit Schrittgeschwindigkeit fahren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-001 / 3 Fehlerpunkte
Wo müssen Sie besonders mit starker Fahrbahnverschmutzung und Rutschgefahr rechnen?
An Einmündungen von Feldwegen
An Baustellen
An innerstädtischen Kreuzungen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-002 / 3 Fehlerpunkte
Ein Polizeibeamter regelt den Verkehr auf einer Kreuzung, an der vorfahrtregelnde Verkehrszeichen aufgestellt sind. Was gilt?
Die vorfahrtregelnden Verkehrszeichen
Die Regel "rechts vor links"
Die Zeichen des Polizeibeamten
FAHRTIPPS-Seiten, die Sie auch interessieren könnten:
|
|
|
|