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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bolek
01.05.2008, 14:47 Uhr

Verjährung von Punkten

Hallo an alle!

Ich hab da noch mal´ne Frage. Und zwar hab ich jetzt mal in meinen Unterlagen nachgeschaut, wann ich wieviel Punkte bekommen habe und irgendwie kein gutes Gefühl.
Hier ist meine "kriminelle Karriere":

11/2001 Geschwindigkeitsüberschr.=1Punkt
03/2002 Geschwindigkeitsüberschr.=3Punkte
03/2003 Rotlichtverstoß =4Punkte
05/2003 Geschwindigkeitsüberschr.=1Punkt
10/2004 Geschwindigkeitsüberschr.=1Punkt
08/2006 Geschwindigkeitsüberschr.=1Punkt

Und jetzt bekomme ich wieder 1Punkt wegen Geschwindigkeitsüberschreitung. Jaja, ich weiß selbst dran schuld.. Ich hab in den Foren gelesen,dass nach spätestens 5Jahren die Punkte verfallen. Stimmt das o. hab ich dann schon 12Punkte auf mein Konto? Das beunruhigt mich ein bissl und ich spiele mit dem Gedanken an ein Aufbauseminar teilzunehmen.
Bitte helft mir! Habt ihr eine Ahnung wie das gerechnet wird?

LG

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Crashkid
01.05.2008, 16:20 Uhr

zu: Verjährung von Punkten

Nach zwei Jahren werden die Punkte automatisch getilgt.
Das gilt aber nur für Punkte aufgrund von Ordnungswidrigkeiten.

Gab's die Punkte für Straftaten, dauert es fünf Jahre, bis sie wieder gelöscht werden.
Bei Alkoholsündern werden die Punkte erst nach zehn Jahren aus dem Register gelöscht.

Die automatische Tilgung funktioniert nach dem Bewährungsprinzip:
Die Punkte verfallen nur, wenn in der Zwischenzeit keine neuen angesammelt werden.
Wird man erneut auffällig, muss man auch entsprechend länger auf den Abbau wartenâ EURO¦

Mal ganz dreist aus einem anderen Forum kopiert ;-)

http://www.juraforum.de/forum/t72625/s.html

Demnach wärst du dann wohl bei 12. Du solltest eventuell versuchen zwei Jahre ordnungsgemäß zu fahren.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bolek
01.05.2008, 20:37 Uhr

zu: Verjährung von Punkten

Erstmal danke für deine Antwort!

Ich hab aber auch in anderen Foren gelesen, dass nach 5 Jahren die Punkte "verjährt" sind??

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
02.05.2008, 01:40 Uhr

zu: Verjährung von Punkten

Punkte aus Verkehrsordnungswidrigkeiten werden nach 2 Jahren getilgt.
Diese Tilgung wird aber durch neu dazukommende Punkte gehemmt, die Tilgung also verzögert. Spätestens werden diese Punkte dann aber nach 5 Jahren getilt.

Zu beachten ist, dass für die Eintragung der Punkte die Rechtskraft der Entscheidung (also z.B. des Bußgeldbescheides), nicht der Tattag entscheidend ist.

Sollten sich also die von Dir angegebenen Daten tatsächlich auf die Rechtskraft beziehen, komme ich auf folgendes:

A) 11/2001 +1P eigentlicher Tilgungstermin 11/2003. Tilgung gehemmt durch B).

B) 03/2002 +3P eigentlicher Tilgungstermin 03/2004. Tilgung durch C) gehemmt.

C) 03/2003 +4P eigentlicher Tilgungstermin 03/2005. Tilgung durch D) gehemmt.

D) 05/2003 +1P eigentlicher Tilgungstermin 05/2005. Tilgung durch E) gehemmt.

E) 10/2004 +1P eigentlicher Tilgungstermin 10/2006. Tilgung durch F) gehemmt.

F) 08/2006 +1P eigentlicher Tilgungstermin 08/2008. Tilgung wird durch aktuellen Verstoß gehemmt.

G) 11/2006 -1P Tilgung der Punkte aus A)

H) 03/2007 -3P Tilgung der Punkte aus B)

I) 03/2008 -4P Tilgung der Punkte aus C)

J) 05/2008 -1P Tilgung der Punkte aus D).

Da komme ich summa summarum auf 2 Punkte zzgl. der aktuellen Sache, oder hab ich mich verrechnet?

Der Punktestand kann beim KBA auch kostenlos erfragt werden.

mfG
Durban :)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
02.05.2008, 17:02 Uhr

zu: Verjährung von Punkten

Du hast jetzt im Moment entweder 2 oder 3 oder 4 Punkte, abhängig davon, ob die Punkte von 5/2003 schon getilgt wurden und ob der neue Punkt schon eingetragen wurde. Spätestens in einigen Wochen ist beides der Fall (Tilgung des alten Punktes, neuer Punkt kommt hinzu), sodass du dann 2 Punkte hast.

Voraussetzung ist, wie durban schon schrieb, dass obige Datumsangaben die Rechtskraft betreffen. Anderenfalls könnte auch noch die 4 Punkte von 3/2003 hinzukommen.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-104 / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie einen Überholvorgang beenden?

Dicht vor dem Überholten wieder auf die rechte Fahrbahnseite wechseln

Ohne den Überholten zu behindern, so bald wie möglich wieder nach rechts einordnen

Das Wiedereinordnen rechtzeitig und deutlich anzeigen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-006 / 3 Fehlerpunkte

Welchen Hinweis gibt dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-006

Einbahnstraße

Abbiegen verboten

Vorrang vor dem Gegenverkehr

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-001 / 3 Fehlerpunkte

An welchen Stellen ohne vorfahrtregelnde Verkehrszeichen gilt die Regel "rechts vor links"?

An Straßenkreuzungen und -einmündungen

An Grundstücksausfahrten

Am Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs