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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern HackBot
29.03.2008, 14:33 Uhr

Unfall in der Probezeit

Also mein Kumpel hat am 20.03.2008 ein Unfall gebaut!!
Er hat den Führerschein seit 10. 2007 also noch Probezeit
Folgendes ist passiert: Er ist mit seinem Wagen bei Nässe über Blausteinpflaster (das ist wie Kopfsteinpflaster) gefahren und sein Heck ist ausgebrochen (Heckantrieb besonders schlecht bei Nässe) und hat dabei ein stehendes Auto gerammt. Daraufhin hat er die Polizei gerufen die hat den Unfall aufgenommen und gesagt er muss zum Aufbauseminar. Der Polizist meinte das er schneller als 30 gefahren sei. Mein Kumpel sagt aber er sei 30 gefahren und er hat auch seine Freundin als Zeugin!!!

Meine Frage muss er zum Seminar???

oder was bekommt er noch???

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Crashkid
29.03.2008, 14:40 Uhr

zu: Unfall in der Probezeit

Der Vorwurf wird vermutlich lauten:

"Sie fuhren in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- oder Verkehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit. Es kam zum Unfall."

75 Euro, plus Bearbeitungsgebühr und 3 Punkte

Gegen den Vorwurf kann sich dein Kumpel auch kaum wehren, weil der Unfall an sich als Beweis dafür gilt, dass er seine Geschwindigkeit nicht den Bedingungen angepasst war.

Folglich Aufbauseminar und Probezeitverlängerung.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-140-B / 3 Fehlerpunkte

Wann müssen Sie blinken?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-140-B

Beim Einfahren in den Kreisverkehr

Beim Verlassen des Kreisverkehrs

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-101 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren außerorts an diesem Verkehrszeichen vorbei. In welcher Entfernung ist die Gefahrstelle zu erwarten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-101

Zwischen 250 m und 350 m

Zwischen 150 m und 250 m

Zwischen 50 m und 150 m

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-103-B / 3 Fehlerpunkte

Warum ist hier ein großer Seitenabstand erforderlich?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-103-B

Weil sonst Spritzwasser die Sicht erschwert

Weil der Anhalteweg länger als auf trockener Straße ist

Weil Sie sonst auf Wasserlachen zu spät reagieren können