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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Aboshan
13.03.2008, 20:41 Uhr

Bei Rot über Ampel

Ich bin in unserer Ortschaft bei Rot über die Ampel gefahren (hab die Gelbphase falsch eingeschätzt), zum Glück gibt es aber keinen Blitzer an dieser Kreuzung. Hab ich trotzdem was zu befürchten?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Drummer
13.03.2008, 21:28 Uhr

zu: Bei Rot über Ampel

Wo kein Kläger, da kein Richter...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
14.03.2008, 10:24 Uhr

zu: Bei Rot über Ampel

Ich rate dazu, dass du dich selbst anzeigst!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Sprayman
14.03.2008, 12:53 Uhr

zu: Bei Rot über Ampel

Willst du dich hier gerade lächerlich machen???
Wenn keine Polizei da war oder ein Blitzer kannst du 10mal über Rot fahrn und es passiert nix:D:D:D

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-018-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-018-B

Anfahrende Fahrzeuge scheren unerwartet aus

Fußgänger - insbesondere Kinder - kommen plötzlich zwischen den Fahrzeugen hervor

Türen werden zur Straßenseite oft unachtsam geöffnet

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-113 / 3 Fehlerpunkte

Wie muss sich ein Kraftfahrer in dieser Straße verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-113

Er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren

Er muss auf Fußgänger besondere Rücksicht nehmen

Wenn keine Fußgänger in der Nähe sind, darf schneller als mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen