Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bi3rvampi3r
26.01.2008, 17:33 Uhr

Fahrradkomplott:)

hallo,

vor ca. 3 monaten bin ich morgends über 1 (bzw 2 ) rote ampeln mit meinem fahrrad gedüst. Leider standen hinter mir zivilpolizisten (bzw einer und der war dann noch polizeichef meiner stadt) die mich dann natürlich auch anhielten meine personalien aufgenommen haben und so weiter. Jetz hab ich dann den busgeldbescheid bekommen. und zwar sind dies ca. 80 euro plus einen Punkt in Flensburg. Da ich noch in der Probezeit bin macht das somit 450 für nachschulung + 80 euro strafe....und verlängerte Probezeit:( soviel zur vorgeschichte
jetzt ist meine frage ob es möglich ist, die geldstrafe in sozialstunden oder ähnliches umzusetzen da ich als schüler nicht so viel geld hab....gibts sonst irgendwelche tipps die in meiner misere nützlich wären? irgend eine kleine hintertür;)
Wichtig wär mir halt, dass ich die Strafe nicht zahlen muss weil sonst is des geld für die nächsten 2 monate weg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
26.01.2008, 18:28 Uhr

zu: Fahrradkomplott:)

Wieviel beträgt denn das Bußgeld?

Grundsätzlich ist eine Umwandlung eines Bußgeldes in Sozialstunden nicht möglich. Ich vermute aber mal, daß das Bußgeld sowieso nur der geringste Teil der Konsequenzen der Tat ist, oder?

Die Anordnung der Nachschulung wird ein paar Monate auf sich warten lassen. 450 Euro sind darüber hinaus m.E. hoch angesetzt, gut möglich, daß Du billiger wegkommst.
Bis die Post von der Fsst kommt, würde ich mir eben bei den Ausgaben darüber im Klaren sein, daß da noch eine größere Ausgabe wartet,

mfG
Durban

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
26.01.2008, 19:54 Uhr

zu: Fahrradkomplott:)

Ersatzhaft gibt es nur bei Geldstrafen, nicht bei Bußgeldern.
Hier gibt es eine Erzwingungshaft bei Weigerung, das Bußgeld zu bezahlen. Aber nach der Haft bleibt muß der Betrag trotzdem bezahlt werden.
Desweiteren muß der Betroffene seine Haft selbst bezahlen.
Insgesamt also keine ökonomische Strategie :)

Übrigens, Kahleberger, war letzte Woche im Erzgebirge unterwegs und sah einen Hinweis zum Kahleberg; , wollte eigentlich bei Dir klopfen, wusste aber nicht, wo ;)

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.20-006 / 3 Fehlerpunkte

Eine Straßenbahn fährt in der Fahrbahnmitte und erreicht eine Haltestelle mit wartenden Fahrgästen am Fahrbahnrand. Wie verhalten Sie sich kurz vor dem Stillstand der Straßenbahn?

Ich brauche die Fahrgäste in dieser Situation nicht zu beachten, weil sie die Fahrbahn noch nicht betreten dürfen

Ich bleibe hinter der Straßenbahn, um die Fahrgäste nicht zu gefährden

Ich überhole die Straßenbahn, weil diese noch nicht steht

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-030-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-030-B

Ich darf vor dem blauen Pkw fahren

Ich muss den blauen Pkw durchfahren lassen

Ich muss das Motorrad durchfahren lassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-104-B / 3 Fehlerpunkte

Weshalb ist es möglich, dass ein Fahrer das Zeichen "Vorfahrt gewähren" an der nächsten Kreuzung nicht wahrnimmt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-104-B

Die durchgehende Beleuchtung kann zu der Annahme verleiten, an der Kreuzung Vorfahrt zu haben

Ausbau und Verlauf der Straße erwecken den Eindruck einer Vorfahrtstraße