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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Manu0815
22.11.2007, 16:48 Uhr

2 Vergehen in der Probezeit

Servus,
Ich habe vor ca. 18 Monaten einen Unfall gebaut mit Alkohol,musste eine Nachschulung besuchen,6 Monate Sperre gehabt,Führerschein wiedererlangt.Vor 2 Tagen wurde ich geblitzt mit ca. mind. 23 Km/h Überschreitung in der 50er Zone..Meine Frage was kann auf mich zukommen?Danke schonmal für Antworten
mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
22.11.2007, 17:02 Uhr

zu: 2 Vergehen in der Probezeit

Hallo, willkommen im Forum.
Sollte nun tatsächlich ein Bußgeldbescheid über einen A- Verstoß (Geschwindigkeitsüberschreitung über 20 km/h) rechtskräftig werden, wird die Fahrerlaubnisbehörde in absehbarer Zeit eine MPU von Dir fordern.

Sollte diese nicht bestanden werden, wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Grundlage dafür ist § 2a Abs. 5 S. 5 StVG.

Auf die MPU solltest Du Dich frühzeitig und sorgfältig vorbereiten, damit diese bestanden werden kann.

mfG
Durban

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-114 / 3 Fehlerpunkte

Vor Ihrem Fahrzeug flüchten mehrere Rehe über die Straße. Womit müssen Sie rechnen?

Dem Rudel können weitere Einzeltiere folgen

Mit weiteren Tieren ist nicht zu rechnen

Das Rudel kann zurückkommen und die Straße erneut überqueren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.03-001 / 3 Fehlerpunkte

Was verlängert den Bremsweg?

Nasse oder glatte Fahrbahnen

Mitführen eines ungebremsten Anhängers

Fahren auf Gefällstrecken

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind