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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern denise882
01.08.2007, 14:45 Uhr

Ummeldefrist von einem Pkw

Hallo,
also meine Frage wäre, wie lang ich Zeit habe mein Auto bei dem zuständigen Straßenverkehrsamt(NRW,Siegburg) umzumelden.

Kann mir da vielleicht jemand weiterhelfen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
01.08.2007, 15:03 Uhr

zu: Ummeldefrist von einem Pkw

Grundsätzlich sollte das unverzüglich geschehen. (Halterwechsel oder Wohnortwechsel)

Wenn Du nur vorübergehend den Standort des Kraftfahrzeugs verlegst (z.B wegen einem Praktikum), braucht es nur umgemeldet werden, wenn es länger als drei Monate dauern wird.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-005 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-005

Auf den Anfang einer Autobahn

Auf den Anfang einer Kraftfahrstraße

Auf das Ende einer Autobahn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-110 / 3 Fehlerpunkte

Vor einem Bahnübergang steht vor einer von rechts kommenden Straße ein rot leuchtendes Lichtzeichen ohne Andreaskreuz. Wo müssen Sie warten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-110

Wenn keine Haltlinie vorhanden ist, vor dem Lichtzeichen

Ich kann nach dem Beobachten des Verkehrs bis zum Bahnübergang vorfahren

An der Haltlinie

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-105 / 3 Fehlerpunkte

Wie können Sie beim Fahren gefahrlos feststellen, ob die Fahrbahn vereist ist?

Bei ganz langsamer Fahrt bremsen

Kräftig Gas geben

Lenkung ruckartig hin- und her bewegen