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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Danny87
01.06.2007, 16:53 Uhr

29Kmh zu viel, mein Sohn

Schönen guten Tag,
mein Sohn (20 Jahre, Probezeit) wurde vorgestern mit 79kmh (erlaubt 50kmh) geblitzt.
Womit muss ich als Fahrzeugbesitzer rechnen?
Bekomme ich Geldstrafe + Punkte oder bekommt mein Sohn eine Geldstrafe + Nachschulung + vll. Punkte?
Ich frage deshalb, denn die können ja nicht wissen, dass mein Sohn am Steuer saß. Ähnlich sehen wir uns auch ein bisschen. Außerdem wurde er nachts geblitzt, vll könnte man den Fahrer deshalb nicht so gut erkennen.

Bitte um eine Antwort von jdn.m der Ahnung hat.

Danke

MFG

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Andreas Wismann
01.06.2007, 17:38 Uhr

zu: 29Kmh zu viel, mein Sohn

»Bitte um eine Antwort von jdn.m der Ahnung hat«

Anwälte.

Mich beschleicht der Eindruck, dass wir uns hier zunehmend mit den verfahrenstechnischen Nöten kreativer Schnellfahrer befassen. Stattdessen verweise ich lieber auf die zahlreichen mehr oder weniger erbaulichen Beiträge zu diesem Thema, die über die Suchfunktion oder an anderer Stelle im Internet zu erreichen sind.

Kurz gesagt: Nicht das richtige Forum für dieses Anliegen.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-102 / 3 Fehlerpunkte

Kann es gefährlich werden, wenn man von einer hell erleuchteten in eine dunkle Straße einbiegt?

Ja, weil sich die Augen nicht so schnell an die Dunkelheit anpassen können

Ja, weil Fußgänger schlechter zu erkennen sind

Nein, wenn Sie mit Abblendlicht fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-121 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-121

Auf das Verbot der Einfahrt in 100 m Entfernung

Auf eine Zollstelle in 100 m Entfernung

Auf eine Einbahnstraße von 100 m Länge

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-009 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-009

Auf ein Verbot für Fahrrad- und Mofa-Fahrer

Auf einen Sonderweg für Fußgänger

Auf den Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs