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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Benoni
15.05.2007, 19:31 Uhr

22 km/h in Probezeit

Hallo,

wir haben Post bekommen.   
Ich bin bereits aus der Probezeit heraus, wurde allerdings noch in der Probezeit mit 22km/h innerorts zuviel geblitzt. 30-Zonen-Schild sowie Blitzer habe ich nicht gesehen/bemerkt.
D.h. = Aufbauseminar, 1 Punkt & 50 bzw beinaher 80 € Bußgeld, richtig?

Ich weiß nicht wie das weitergehen soll, ich kann mir das Seminar derzeit überhaupt nicht leisten...

Danke im Voraus. :-(

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern vip3
15.05.2007, 20:28 Uhr

zu: 22 km/h in Probezeit

aufbauseminar, wenn du aus der probezeit raus bist? is mir neu

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern fraktum
15.05.2007, 20:43 Uhr

zu: 22 km/h in Probezeit

@vip3:

»wurde allerdings noch in der Probezeit mit 22km/h innerorts zuviel geblitzt«

@topic: verhandle mit der fs (ratenzahlung)?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
15.05.2007, 21:46 Uhr

zu: 22 km/h in Probezeit

Klingt blöd, aber der einzige Tipp, den ich Dir geben kann: Sparen.
Mit Rechtskraft des Bußgeldbescheides wird die Nachschulung angeordnet, auch Du bei Rechtskraft aus der Probezeit heraus bist.
Die Fsst lässt sich aber gerne Zeit mit dieser Forderung, 6 Monate sind da keine Seltenheit. Dann wird Dir die Fsst eine Frist setzen, in der Du das ASF nachweisen mußt.
Also, bereite Dich rechtzeitig darauf vor und leg schonmal was beiseite, der Tipp von fraktum ist natürlich eine weitere Möglichkeit.

Das Aufbauseminar ist mit Rechtskraft des Bußgeldbescheides zwingend anzuordnen, hier hat die Fsst keinen Ermessensspielraum. Vom ASF kann also aus finanziellen Gründen nicht abgesehen werden.

mfG Durban

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-110 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen müssen Sie blinken?

Vor dem Wiedereinordnen nach dem Überholen

Vor dem Ausscheren zum Überholen oder zum Vorbeifahren

Beim Verlassen einer abknickenden Vorfahrtstraße in gerader Richtung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?

Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden

Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben

Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-002 / 3 Fehlerpunkte

Wann müssen Sie vor einem Bahnübergang warten?

Wenn sich die Schranken senken

Wenn rotes Blinklicht aufleuchtet

Wenn ein Bahnbediensteter eine weiß-rot-weiße Fahne schwenkt